Zielsetzung
Feuergefährliche Arbeiten, wie z.B. Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren sowie Trennschleifen, Löten, Auftau- und Heißklebearbeiten, dürfen außerhalb hierfür vorgesehener Werkstätten und Arbeitsplätze nur mit einer schriftlichen Arbeitserlaubnis (Schweißerlaubnisschein) durchgeführt werden. Personen, die Erlaubnisscheine für feuergefährliche Arbeiten ausstellen und die Schutzmaßnahmen überwachen, müssen über brandschutzspezifische Kenntnisse verfügen und die erforderliche Fachkunde besitzen, um die entstehenden Gefahren vollständig zu erfassen und richtig zu beurteilen. In diesem Seminar werden Führungskräfte, Anlagen- und Prozeßverantwortliche, Bauleiter und Facilitymanager für die sicherheitsgerechte Erteilung eines Erlaubnisscheines für Feuerarbeiten außerhalb dafür eingerichteter Arbeitsplätze befähigt.
Das Seminar erfüllt die Voraussetzungen der Fortbildung für Brandschutzbeauftragte nach DGUV Information 205-003, vfdb 12-09/01 bzw. VdS 3111 mit 16 Unterrichtseinheiten.