Kalenderblatt
- Michael Graef
Wie es der Zufall wollte, gelang Antoine Henri Becquerel am 01. März 1896 eine Beobachtung, die zu den wichtigsten Meilensteinen in der Geschichte der Wissenschaft gezählt werden darf.

Inhalte dieses Kurses sind die aktuellen gesetzlichen Regelungen, sowie Neuerungen im Laserstrahlenschutz. Schwerpunkte sind neben der "Gefährdungsbeurteilung" die Erläuterung der "Technischen Regeln Optische Strahlen" (TROS) und die "Verordnung künstliche optische Strahlung" (OStrV).
Dieser Kurs ist eine Fortbildung für Laserschutzbeauftragte, die bereits einen Laserschutzkurs erfolgreich absolviert haben. Gemäß TROS sollte diese Fortbildung alle 5 Jahre durchgeführt werden.
Zielsetzung
Gemäß OStrV müssen bestelle Laserschutzbeauftragte ihre Qualifikation ("Fachkenntnisse") durch Fortbildungen aktuell halten. Dieser 8-stündige Kurs ist hierfür geeignet und entspricht dem DGUV Grundsatz 303-005.
Teilnehmerkreis
Bereits ausgebildete Laserschutzbeauftragte aus den Bereichen: Materialbearbeitung, Materialbeschriftung, Mess- und Kommunikationstechnik
Kurszeiten: 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr.