Gefährdungsbeurteilung bei Abweichungen von Bestimmungen der UVV Krane

Gefährdungsbeurteilung anstatt Ausnahmegenehmigung?

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Gefährdungsbeurteilung bei Abweichungen von Bestimmungen der UVV Krane

Das Seminar behandelt die Erstellung von speziellen Gefährdungsbeurteilungen für Krane. Im ersten Seminarteil werden die theoretischen Grundsätze für Gefährdungsbeurteilungen für Krane und Hebezeuge leicht verständlich erläutert. Des weiteren wird das Verfahren zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen durch die Berufsgenossenschaften vorgestellt.

Im zweiten Seminarteil werden die Teilnehmer und Teilnehmerinnen anhand von Beispielen mit der praktischen Anwendung zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für Abweichungen von Bestimmungen der DGUV V52 für Krane und Hebezeuge vertraut gemacht. 

Weitere Informationen finden Sie auch unter krananlagen-info. 

Zum Thema

In der betrieblichen Praxis kommt es immer wieder vor, dass die Bestimmungen der DGUV V52 nicht eingehalten werden können. Insbesondere führen Veränderungen in der Umgebung eines Kranes z.B. Aufstellen von neuen größeren Maschinen, Nachrüstung von Brandschutzanlagen, Einbau von zusätzlichen Rohrleitungen dazu, dass die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände gemäß §11 der DGUV V52 nicht mehr eingehalten werden können. In der Vergangenheit wurden diese Problematiken mit Ausnahmegenehmigungen durch die zuständigen Berufsgenossenschaften geregelt. 

Mit Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung hat der Betreiber die Möglichkeit, über die zu erstellende Gefährdungsbeurteilungen für Krane und Hebezeuge diese Abweichungen selbst zu bewerten. Die sollte aber vorab mit der zuständigen BG abgeklärt werden!

Zielsetzung

Erwerb und Nachweis der Fachkunde für die Erstellung von speziellen Gefährdungsbeurteilungen für Krane und Hebezeuge  gemäß BetrSichV, bei Abweichungen von Bestimmungen der DGUV V52. 

Teilnehmerkreis

Die Veranstaltung richtet sich an alle, die für die Erstellung bzw. Bewertung von Gefährdungsbeurteilungen für Krane und Hebezeuge verantwortlich sind. Hierzu zählen Unternehmende, Betriebsräte, Mitglieder des Betriebsrats, Kransachverständige, Kransachkundige, Sicherheitsfachkräfte, Sicherheitsbeauftragte und Hersteller sowie Vertretende der Unfallversicherungsträger und der Bezirksregierungen, staatlichen Ämter für Arbeitsschutz bzw. Gewerbeaufsichtsämter.

Programm

23.02.2026
10:00—17:00
Ausnahmegenehmigung Krane I
24.02.2026
09:00—16:00
Ausnahmegenehmigung Krane II

Hinweise

Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.

Zusätzlich zur Arbeitsunterlage erhalten Sie das Fachbuch „Sichere Krane in Europa“.

Journal

Arbeitsschutz
Um die Bedeutung von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit hervorzuheben und Teilnehmenden gleichzeitig aktuelle Einblicke und direkt umsetzbare Praxisanregungen zu bieten, veranstaltet das HDT jährlich seine große Arbeitsschutztagung. 2024 bot diese vom 24. bis 25. Januar zum mittlerweile 67. Mal umfangreiche Gelegenheiten, gemeinsam mit allen Teilnehmenden Beiträge zur Verbesserung der Sicherheit in der Arbeitswelt zu leisten.

Preise

Präsenz-Teilnahme
1.690,00 €*
Für HDT-Mitglieder
1.590,00 €*
Online-Teilnahme
1.690,00 €*
Für HDT-Mitglieder
1.590,00 €*

mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme

Ausgewählter Termin

Mo. 23.02.2026, 10:00 Uhr —
Di. 24.02.2026, 16:00 Uhr
Haus der Technik e.V.
Hollestr. 1
45127 Essen
Veranstaltungsnummer: VA26-00275

Ansprechpartner

Organisatorische Fragen:
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Fachliche Fragen:
Dipl.-Kffr. Ute Jasper
u.jasper@hdt.de
+49 201 1803-239

Infos zu unseren Veranstaltungen

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