Diese Weiterbildungsveranstaltung vermittelt die notwendigen theoretischen Grundlagen, deren Kenntnisse Voraussetzung für die korrekte Durchführung der Prüfung von Hubarbeitsbühnen sind.
Befähigte Personen gemäß § 2 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung (Sachkundige) sind für eine ordnungsgemäße Durchführung der wiederkehrenden/regelmäßigen Prüfungen an Hubarbeitsbühnen verantwortlich. Ausreichende Kenntnisse der zu beachtenden Vorschriften für den Bau, den Betrieb und die Prüfung von Hubarbeitsbühnen sind dazu erforderlich.
Die Veranstaltung beinhaltet eine Abschlussprüfung und ein Zertifikat zur qualifizierten befähigten Person für die Prüfung von Hubarbeitsbühnen.
Die Weiterbildungsveranstaltung richtet sich an Personen, die als befähigte Person (Sachkundige) für die Prüfung von Hubarbeitsbühnen tätig werden wollen oder tätig sind. Um befähigte Person (Sachkundiger) für Hubarbeitsbühnen werden zu können, ist die Erfahrung im Umgang mit Hubarbeitsbühnen (z. B. durch Wartung, Prüfung) Voraussetzung.
Weitere Informationen finden Sie auch unter krananlagen-info.