
Geprüfte fachkundige Person zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung beim Heben von Personen
Das Seminar behandelt die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen beim ausnahmsweisen Heben von Personen mit Kranen.
Im ersten Seminarteil werden die theoretischen Grundsätze für Gefährdungsbeurteilungen für Krane und Hebezeuge leicht verständlich erläutert.
Im zweiten Seminarteil werden die Teilnehmer mit den speziellen Inhalten und Anforderungen einer Gefährdungsbeurteilung beim ausnahmsweisen Heben von Personen mit Kranen vertraut gemacht.
Eine weitere Veranstaltung, die Sie auch interessieren dürfte, ist das Seminar Befähigte Person für die Prüfung von Personenaufnahmemitteln und Kranen zum Heben von Personen.
Weitere Informationen finden Sie auch unter krananlagen-info.
Zum Thema
Der Arbeitgeber ist gem. § 5 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet, eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen am Arbeitsplatz durchzuführen. Des Weiteren muss der Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung gem. § 3 der Betriebssicherheitsverordnung unter Berücksichtigung der Anhänge 1 bis 5, des § 7 der Gefahrstoffverordnung und der allgemeinen Grundsätze des § 4 des Arbeitsschutzgesetzes die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel ermitteln.
Besondere Anforderungen stellt der Gesetzgeber zusätzlich an Gefährdungsbeurteilungen beim ausnahmsweisen Heben von Personen mit Kranen. Hierfür wurde eigens eine TRBS (2121-4) erarbeitet, die es zu beachten gilt.
Zielsetzung
Erwerb und Nachweis der Fachkunde für eine geprüfte fachkundige Person zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung beim ausnahmsweisen Heben von Personen mit Kranen gem. BetrSichV i.V.m. TRBS 1111 und TRBS 2121-4. Die Qualifizierung wird entsprechend der VG 002 der Qualifizierungsstelle des Fachbereichs Krane und Hebezeuge zur Qualifizierung von Personen (FKH) im Haus der Technik durchgeführt.
Nach bestandener Abschlussprüfung wird ein Zertifikat erteilt.
Teilnehmerkreis
Die Veranstaltung richtet sich an alle, die für die Erstellung bzw. Bewertung von Gefährdungsbeurteilungen beim ausnahmsweisen Heben von Personen mit Kranen verantwortlich sind. Hierzu zählen z. B. Unternehmer/-innen, Betriebsräte, Sachverständige, Sachkundige bzw. befähigte Personen, Sicherheitsfachkräfte, Sicherheitsbeauftragte sowie Vertreter/-in der Unfallversicherungsträger und der Bezirksregierungen, staatlichen Ämter für Arbeitsschutz bzw. Gewerbeaufsichtsämter.
USP
- Gefahren beim Heben von Personen vermeiden
- Gefährdungsbeurteilungen erstellen
- Checklisten für Ihre Praxis
Programm
- Begrüßung und Einführung in die Veranstaltung
- EG-Richtlinien - Bedeutung von EN-Normen
- Nationale rechtliche Grundlagen (Arbeitsschutzgesetz - Betriebssicherheitsverordnung)
- Aufbau einer Gefährdungsbeurteilung (TRBS 1111)
- Bestimmungsgemäßes und ausnahmsweises Heben von Personen
- Ausnahmsweises Heben von Personen mit hierfür nicht vorgesehenen Arbeitsmitteln (TRBS 2121-4)
- Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung beim ausnahmsweisen Heben von Personen mit Kranen
- Zusammenfassung
- Schriftlicher Abschlusstest (inkl. Vor- und Nachbereitung)
Preise
mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme
Ausgewählter Termin
Di. 23.01.2024, 15:00 Uhr
Hollestr. 1
45127 Essen
Digitaler Campus
Ansprechpartner
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Dipl.-Kffr. Ute Jasper
u.jasper@hdt.de
+49 201 1803-239



