Wer muss einen Gefahrgutbeauftragten bestellen?
Unternehmer bzw. Betriebsinhaber, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, müssen in den gesetzlich vorgesehenen Fällen mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen.
Muss die Bestellung schriftlich erfolgen?
Ja, die Bestellung erfolgt grundsätzlich schriftlich (z. B. per arbeitsvertraglicher Regelung oder schriftlicher Mitteilung).
Welche Voraussetzungen brauche ich, um Gefahrgutbeauftragter zu werden?
Voraussetzung ist in der Regel die Teilnahme an einer IHK-anerkannten Schulung und eine bestandene Prüfung vor der IHK.
Wofür ist der HDT-Grundlehrgang (Straße & Schiene) anerkannt?
Der HDT-Lehrgang ist IHK-anerkannt und vermittelt das erforderliche Wissen zu den Rechtsvorschriften (u. a. GGBefG) und zur Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) für Straße und Schiene.
Nach welcher Vorschrift ist die Schulung geregelt?
Die Schulungsanforderungen und der Erwerb des Schulungsnachweises hängen u. a. an den Vorgaben der GbV (inkl. Bezug zu ADR/RID).
Wie läuft die Prüfung ab – und wer prüft?
Die Prüfung ist in der GbV geregelt (schriftlich, teils elektronisch möglich; Grundsätze orientieren sich an ADR/RID-Vorgaben). Zuständig sind die Industrie- und Handelskammern (IHK).
Kann ich direkt nach dem Lehrgang die IHK-Prüfung ablegen?
Beim HDT ist die Option vorgesehen, die IHK-Prüfung am Folgetag im Haus abzulegen (durch einen IHK-Vertreter). Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt durch die Teilnehmer über das Prüfungsportal der IHK zu Essen.
Welche Themen sind rechtlich besonders wichtig für Gefahrgutbeauftragte?
Zentrale Bereiche sind u. a. die rechtliche Einordnung der Beteiligten und Verantwortlichkeiten, Pflichten nach GbV sowie die sichere Anwendung der Gefahrgutregelwerke für Straße und Schiene (ADR/RID) in Prozessen wie Versand, Transport und Dokumentation.
Welche typischen Pflichten hat ein Gefahrgutbeauftragter im Unternehmen?
Typisch sind Überwachung und Beratung zur rechtskonformen Durchführung von Gefahrgutprozessen sowie die Unterstützung bei systematischer Umsetzung der Vorschriften im Betrieb (je nach Verkehrsträger und Unternehmensrolle).
Bin ich als Gefahrgutbeauftragter haftbar?
Die Gesamtverantwortung liegt grundsätzlich beim Unternehmer/Betreiber; persönliche Verantwortung kann entstehen, wenn Pflichten verletzt werden (z. B. durch grobe Versäumnisse). Für die konkrete Bewertung sind Aufgabenabgrenzung und Organisation entscheidend.
Wie kann ich mich rechtlich absichern?
Wichtig sind eine klare schriftliche Aufgabenabgrenzung, dokumentierte Hinweise/Empfehlungen und nachvollziehbare Prozesse (z. B. Unterweisungen, Prüf- und Kontrollroutinen) – insbesondere, wenn mehrere Gefahrgutbeauftragte bestellt sind.
Welche Unterlagen darf ich in der Prüfung nutzen?
Beim HDT ist das ADR/RID in Buchform zugelassen.
Der Grundlehrgang für Gefahrgutbeauftragte – Straßen- und Schienenverkehr ist eine praxisnahe Fortbildung für Unternehmen, beauftragte Personen, Spediteure und künftige Gefahrgutbeauftragte. Das Seminar
vermittelt zentrale Grundlagen zu Gefahrgut, Klassifizierung, Gefahrgutklassifizierung, Gefahrgutklassen, Deklaration, Gefahrgutnomenklatur
und Gefahrgutvorschriften im Gefahrguttransport auf der Straße
und im Schienenverkehr. Behandelt werden außerdem ADR, Ladungssicherung, Versendererklärung, Beförderung, Arbeitssicherheit, Entsorgung, Abfall sowie der sichere Umgang mit gefährlichen Transportgütern. Mit Übungsaufgaben und Fallbeispielen unterstützt der Lehrgang
die Vorbereitung auf die Prüfung und den Erwerb der erforderlichen Bescheinigung. Damit eignet sich diese Weiterbildung ideal als Fachkundelehrgang, für Gefahrgutschulungen, Gefahrstoffschulungen und betriebliche Sicherheitsschulungen.