
Hygieneansprüche an Trinkwasser-Installationen – Anforderungen nach der aktuellen TrinkwV
Im Seminar Hygieneansprüche an Trinkwasser-Installationen – Anforderungen nach TrinkwV (Trinkwasserverordnung) werden Sie über Anwender- bzw. Betreiberpflichten und den jeweils aktuellen Stand der allgemein anerkannten Regeln der Technik informiert, wie sie in der TrinkwV (20.06.2023) im §5 gefordert sind.
Vorgestellt werden wesentliche Anforderungen der TrinkwV zum bestimmungsgemäßen Betrieb von Trinkwasser-Installationen. Neben Sanierungsvorschlägen bei Überschreitung des Maßnahmewertes für Legionellen werden auch die Möglichkeiten einer dezentralen Trinkwasserbehandlung vorgestellt. Behandelt wird zudem die Bedeutung einer qualifizierten Probennahme
Die Veranstaltung ist bei der Ingenieurkammer-Bau NRW anerkannt: Sie erhalten 13 Fortbildungspunkte.
Bitte beachten Sie auch folgendes Seminar im Anschluss:
Sanierung und Desinfektion mikrobiell, bzw. korrosiv belasteter Trinkwassersysteme.
Zum Thema
Nach über zwei Jahrzehnten ist am 21. Juni 2023 eine umfassend aktualisierte Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Die 72 Paragraphen mit 7 Anlagen ersetzen die bisher 25 Paragraphen mit 5 Anlagen. Sie orientiert sich weitgehend an den tatsächlichen Gegebenheiten und Bedürfnissen des Verbraucherschutzes. Erstmals wurden verpflichtende Regelungen zu Risikobewertung/Risikomanagement (vom Einzugsgebiet bis zur Entnahmearmatur beim Verbraucher) konkretisiert aufgenommen und Grenzwerte neu definiert. Hinzu kommen weitere Überwachungs- und Meldepflichten für die Betreiber einer Trinkwasser-Installation. Einen Schwerpunkt bildet der verpflichtende Austausch oder die Stilllegung von Bleirohrleitungen in TW-versorgungsanlagen bis zum 12. Januar 2026 sowie eine Meldepflicht von Wasserversorgungsunternehmen bzw. Installateurunternehmen bei der Feststellung von Trinkwasserleitungen oder Teilstücken aus dem Werkstoff Blei.
Zielsetzung
Ein erfahrener Experte vermittelt die wichtigsten Anforderungen u. a. zur Legionellenvermeidung und Schadenssanierung in Trinkwasserinstallationen gemäß des aktuellen Trinkwasserschutzgesetzes: systematisch, anschaulich und praxisbetont.
Teilnehmerkreis
- Planer/-innen, Instandhalter/-innen und Betreiber/-innen in Trinkwasserversorgungsunternehmen
- Gesundheitsämter (Berater/-innen)
- Betriebe der Lebensmittel- und Getränkeindustrie
- Rohrnetzbaubetrieben
- TGA- und Sanitärfachbetrieben
- Ingenieurbüros, Hausverwaltungen
- Mitarbeiter aus dem Facility-Management öffentlicher und privatwirtschaftlicher Immobilienbetreiber
- Sachverständige
Programm
- Aktuelle Trinkwasserverordnung – TrinkwV (20.06.2023)
- §38 Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit §55 (i.d.F. v. 04.12.2022)
- DIN 2000: Zentrale Trinkwasserversorgung - Anforderungen an Trinkwasser, Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der Versorgungsanlagen – Techn. Regel des DVGW; 2017-02 und DIN 2001 Teil 1 (Kleinanlagen), DIN 2001 Teil 2 (nicht ortsfeste Anlagen)
- DVGW Arbeitsblatt W 551 Trinkwassererwärmungs- und -leitungsanlagen, Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums - Planung, Errichtung, Betrieb und Sanierung von Trinkwasser-Installationen – Ausgabe 04/2004
- DIN 1988-100 (08/2011) Techn. Regeln für Trinkwasserinstallationen - Schutz des Trinkwassers, Erhaltung der Trinkwassergüte
- DIN EN 1717 (2011-08) Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in TW-Installationen
- VDI Richtlinie 6023 Bl. 1 Hygiene in Trinkwasser-Installationen; Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung (09/2022)
- UBA-Empfehlung Untersuchungen von Trinkwasser-Installationen auf Legionellen nach TrinkwV (14.02.2023)
- UBA-Empfehlung nach Anhörung der Trinkwasserkommission BMGS/ BGBl - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz gem. aktueller TrinkwV zur Beurteilung der Trinkwasserqualität hinsichtlich Pb, Cu und Ni (23.01.2019)
- UBA-Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser (11.01.2023); Positivliste gem. §§ 14-17 TrinkwV
- DIN 12502 Korrosionsschutz metallischer Werkstoffe; Korrosionswahrscheinlichkeit in Wasserverteilungs- und -speichersystemen
Referenten
- Studium der Chemie an der FH Aachen - Abteilung Jülich
- Seit 1977 Leiter Labororganisation der Wasserwerke Rhein-Energie Köln AG
- Langjähriger Dozent beim DVGW, BDEW, EW Medien, VDI, Umweltinstitut Offenbach,
DELIWA/DVGW- Probenehmerqualifizierung, DVGW-Rohrnetz- und Wassermeisterausbildung
- Autor div. Fachbeiträge in Fachzeitschriften, Mitautor an Fachbüchern (DVGW, Beuth-Verlag)
- Fachberater für diverse Unternehmen
- Referent für inhouse-Weiterbildungsmaßnahmen
- Seit 30 Jahren Dozent für den DVGW in div. Bundesländern für Wasserwerksschulungen
Hinweise
Die Veranstaltung ist bei der Ingenieurkammer-Bau NRW mit der Nr. 68121 anerkannt und Sie erhalten 13 Fortbildungspunkte.
Mehr zu diesem Thema
Die neue Trinkwasserverordnung in Deutschland
Seit dem 1.7.2023 ist die neue Trinkwasserverordnung in Deutschland in Kraft getreten, in deren §15 (früher §17) die Berücksichtigung der Bewertungsgrundlagen für Werkstoffe und Materialien in Kontakt mit Trinkwasser verpflichtend festgeschrieben ist.
Da sich in den letzten Monaten zahlreiche DIN-Normen und DVGW-Regelwerke im Zusammenhang mit der Trinkwasser-Hausinstallation sowie auch die Trinkwasserverordnung geändert haben bzw. Regelwerksnummern neu angepasst wurden, wird in den Seminaren auf die aktuellen Normen eingegangen. Einige Normen wurden dabei unverändert in eine neue Normenreihe (wie z. B. DVGW W551 etc.) unverändert überführt.
Die DIN 50930-6 ist zurückgezogen worden. Doch es darf keinesfalls so verstanden werden, dass es keine Bedingungen für den Einsatz von Rohrmaterialien in Abhängigkeit der örtlichen Trinkwasser Zusammensetzung mehr gäbe, vielmehr sind die Bedingungen vollständig (1 : 1) in die UBA- Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe in Kontakt mit Trinkwasser übernommen worden, so dass die DIN 50930-6 nicht mehr erforderlich war. Hier der Link zur aktuellen Fassung: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/5620/dokumente/neufassung_der_metall-bwgl_3._aenderung_de_0.pdf.
Dort heißt es: „Version vom 11. Januar 2023 unter Berücksichtigung der 3. Änderung BEWERTUNGSGRUNDLAGE für metallene Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser.
Die Bekanntmachung der Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser (Metall-Bewertungsgrundlage) – Neufassung vom 14. Mai 2020 (BAnz AT 10.06.2020 B11), die zuletzt durch die Zweite Änderung der Neufassung der Bekanntmachung der Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser (Metall-Bewertungsgrundlage) vom 20. Juni 2022 (BAnz AT 30.06.2022 B14) geändert worden ist, wird geändert“.
Preise
mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme
Ausgewählter Termin
Di. 29.10.2024, 17:00 Uhr
Hollestr. 1
45127 Essen
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