Kalenderblatt
- Michael Graef
Wie es der Zufall wollte, gelang Antoine Henri Becquerel am 01. März 1896 eine Beobachtung, die zu den wichtigsten Meilensteinen in der Geschichte der Wissenschaft gezählt werden darf.

Zum Thema
Die Strahlenschutzgesetzgebung sieht vor, dass die technische Durchführung von Röntgen- oder Durchleuchtungsuntersuchungen nur Personen erlaubt ist, die über eine medizinische Ausbildung verfügen und Kenntnisse im Strahlenschutz besitzen. Die Teilnahme an diesem Kurs ist Voraussetzung dafür, dass die Ärztekammer im Nachgang Kenntnisse im Strahlenschutz bescheinigen kann.
Zielsetzung
Dieser Kurs dient zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz in der Röntgendiagnostik entsprechend der Fachkunderichtlinie Medizin vom 28.11.2012, Abschnitt 6.3 und Anlage 10.
Teilnehmerkreis
Ausgebildetes OP-Personal (z. B. OTA) und Personen mit einer abgeschlossenen sonstigen medizinischen Ausbildung, deren Tätigkeit sich im Rahmen einer Operation oder Intervention (Herzkatheterlabor, Endoskopie, Ambulanz, Urologie) auf das Bedienen einer einfachen Röntgeneinrichtung (C-Bogen) unter unmittelbarer Aufsicht und Verantwortung des fachkundigen Arztes beschränkt.
Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung an, welche medizinische Berufsausbildung Sie abgeschlossen haben.
Bitte bringen Sie zum Kurs einen amtlichen Ausweis (Personalausweis, Pass) mit. Wir bieten diesen Kurs auch als Inhouse-Schulung bei Ihnen vor Ort an. Bitte sprechen Sie uns an.
mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme