Die Deponieverordnung und die am 01.08.2023 neu in Kraft tretende Ersatzbaustoffverordnung fordern, dass Probenahmen von festen Abfällen und abgelagerten Materialien sowie mineralischen Ersatzbaustoffen von Personen durchgeführt werden, die über die erforderliche Sachkunde gemäß LAGA PN 98 verfügen. Hintergrund ist, dass die fachgerechte Probenahme Voraussetzung ist, um zuverlässige Aussagen über die Qualität oder Beschaffenheit der genannten Stoffe treffen zu können. Dadurch wird z. B. Abbruchunternehmen oder Herstellern von RC-Baustoffen ermöglicht, die richtige Einstufung in Deponie- oder Materialklassen vorzunehmen. Auch für andere Branchen, wie Entsorgungsbetriebe oder Überwachungsstellen ist der Nachweis der Sachkunde sinnvoll. Weiterhin wird auch die TP Gestein-StB 2.2 "Probenahme" vorgestellt.
In diesem Sachkundelehrgang werden u. a. die Grundlagen der Probenahme, die verschiedenen Probenahmestrategien und -durchführung sowie die Dokumentation ausführlich und praxisrelevant vorgestellt.
Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs erhalten Sie ein Zertifikat, das die Sachkunde gemäß LAGA PN 98 nachweist.