Die Teilnehmenden erfahren, welche Pflichten den objektüberwachenden Planer bzw. den örtlichen Bauüberwacher bei der Begleitung der Abwicklung des Bauvorhabens aus dem Vertrag sowohl im Hinblick auf Grund- als auch Besondere Leistungen treffen. Nicht selten bestehen insoweit unterschiedliche Auffassungen zwischen Auftraggebern und Planern, und der Planer riskiert, in Haftung genommen zu werden. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Haftung des Planers parallel zu der des Bauunternehmers eingegangen (gesamtschuldnerische Haftung). Behandelt wird auch, in welchem Umfang und in welchen Grenzen der Planer den Auftraggeber gegenüber den Bauunternehmen vertreten darf und wo die Grenzen liegen. Bei vielen Bauvorhaben verlängert sich die geplante Bauzeit deutlich; es werden die vertraglichen und gesetzlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Geltendmachung eines Anspruchs auf Erstattung des Mehraufwandes besprochen.