Ausbilder und Einsatzleiter von Kranführern mit Praxistag nach DGUV G 309-003
Lehrgang mit Praxistag: Befähigung für die fachgerechte Aus- und Fortbildung sowie Unterweisungen von Kranführern und Kranführerinnen
Zur Prüfung befähigte Person von PSA gegen Absturz
Qualifikation Befähigte Person PSAgA mit Praxisteil zur Vermeidung von Absturzunfällen, Positionierungs-, Auffang-, Seilzugangs-, Rettungssysteme, BetrSichV
Fachkundelehrgang ASI-Arbeiten an Künstlichen Mineralfasern nach TRGS 521
Erwerben Sie die Fachkunde ASI-Arbeiten an KMF Künstlichen Mineralfasern nach TRGS 521 im 1-tägigen Lehrgang.
Fortbildungslehrgang zur Asbest-Sachkunde nach Anlage 4 C der TRGS 519
Fortbildungslehrgang zur Sachkunde nach Nummer 2.7 TRGS 519 (für Sachkundige nach Anlage 4) kann in 6 Jahres Frist mit 1 Tag Schulung aktualisiert werden, nach Fristablauf ist der Neuerwerb an 2,5 Tagen Pflicht.
Geprüfte elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) für die Prüfung von Kranen
Ausbildung mit Zertifizierung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person für die DGUV V3 Prüfung an Kranen
Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde gemäß TRGS 519 Anlage 3
Sachkunde TRGS 519, Anl. 3 durch Erwerb des Großen Asbestscheins, bei der Durchführung jeglicher Asbestarbeiten hat der Asbest-Sachkundige Präsenzpflicht.
Pflicht-Fortbildung zum Sachkundeerhalt Asbest TRGS 519 Anlage 3
Sachkundenachweis TRGS 519, Anl. 3 kann in 6 Jahres Frist mit 1 Tag Schulung aktualisiert werden, nach Fristablauf ist der Neuerwerb an 4,5 Tagen Pflicht.
Lehrgang nach TRGS 519 Anlage 4C
Sachkunde Anl. 4C (Kleiner Asbestschein) schließt 4A Asbestzement und 4B Arbeiten geringen Umfangs ein, befristete Gültigkeit 6 Jahre, Abschluss mit schriftlicher Prüfung
Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde gemäß TRGS 519 Anlage 3
Sachkunde TRGS 519, Anl. 3 durch Erwerb des Großen Asbestscheins, bei der Durchführung jeglicher Asbestarbeiten hat der Asbest-Sachkundige Präsenzpflicht.
Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde gemäß TRGS 519 Anlage 3
Sachkunde TRGS 519, Anl. 3 durch Erwerb des Großen Asbestscheins, bei der Durchführung jeglicher Asbestarbeiten hat der Asbest-Sachkundige Präsenzpflicht.