Elektrische Anlagen und Maschinen dürfen nur im sicheren, ordnungsgemäßen Zustand am Markt bereitgestellt und betrieben werden. Dieses verlangen der Gesetzgeber gemäß ProdSG, ArbSchG, BetrSichV und ArbStättV sowie die Berufsgenossenschaften gemäß DGUV V3 gleichermaßen.
Die elektrotechnischen Vorschriften wie DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0105-100, DIN VDE 0701-0702, DIN VDE 0113-1 usw. zeigen das Technische "Wie wird geprüft?" und "Was wird geprüft?" in Form einer Zielvorgabe. Sie verstehen sich als Mindestvorgaben mit Empfehlungscharakter. Sie beinhalten keine anlagen- oder branchenspezifischen Details.
Prüfstrategien sind so zu entwickeln, dass betriebsbedingte Rahmenbedingungen, Instandhaltungsstrategien und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt werden. Bei komplexen Anlagen ist der Einsatz von Dienstleistern besonders sensibel zu betrachten.