Qualifizierte befähigte Person zur Überprüfung von Gerüsten (Gerüstbau und Gerüstnutzung)

Nach TRBS 2121-1

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Qualifizierte befähigte Person zur Überprüfung von Gerüsten (Gerüstbau und Gerüstnutzung)

Im zweitägigen Seminar zur Prüfung befähigte Person Gerüstbau des Haus der Technik e.V. lernt der Teilnehmer neben den rechtlichen Grundlagen, den Aufgaben, Rechten und Pflichten einer Befähigten Person die technischen Grundbegriffe für den Gerüstbau und die Gerüstnutzung kennen.  

Schutzmaßnahmen auf Gerüsten und Schutzeinrichtungen an Gerüsten werden ebenso näher erläutert wie die Kontrolle der Sicherheitseinrichtungen an Gerüsten vor dem Gebrauch. Abschließend wird auch über die vorbeugende Instandhaltung, Kennzeichnung und die erforderliche Dokumentation von Sicherheitsmaßnahmen für Gerüste gesprochen. 

Fachtechnisch werden im Seminar Arbeits- und Schutzgerüste nach DIN EN 12811 Temporäre Konstruktionen für Bauwerke sowie DIN 4420-1 Arbeits- und Schutzgerüste behandelt. Fahrbare Arbeitsbühnen sowie Traggerüste werden hingegen nicht behandelt.

Die grundsätzlichen Anforderungen an Standsicherheit, Arbeits- und Betriebssicherheit sowie die Systembauteile (Funktion, Maße) werden anschaulich anhand von Folien, Videoclips, Bildern und kleinen Experimenten besprochen.

Zum Thema

Gerüste sind als Arbeitsmittel so zu bauen, zu sichern und zu nutzen, dass Verletzungen z. B. durch Absturz verhindert werden. Mit dem Abstürzen von Gerüsten ist häufig ein sehr langer Arbeitsausfall verbunden. Zudem stellen Unfälle mit Gerüsten eine der häufigsten Ursachen für tödliche Arbeitsunfälle dar.   

Die Verantwortlichkeiten für die Arbeitssicherheit auf Gerüsten liegen zwar hauptsächlich beim Gerüstbauer, sie liegen aber auch beim Gerüstnutzer. 

Nach jeder Montage und vor jeder Benutzung müssen Gerüste geprüft werden. Die Prüfung an Gerüsten dürfen ausschließlich befähigte Personen für Gerüste durchführen. Nur diejenigen Personen können als befähigte Person Gerüste bestellt werden, die aufgrund der Berufsausbildung und -erfahrung und zeitnaher beruflicher Tätigkeit das Arbeitsmittel Gerüst prüfen, warten, ggf. instandsetzen dürfen.  

Zielsetzung

Das Seminar bietet das Know-how zur Bestellung als Befähigte Person für Gerüste als Arbeitsmittel, die im Auftrag des Arbeitgebers einer Gefährdungsbeurteilung und einer Kontrolle der Schutzmaßnahmen und Schutzeinrichtungen vor dem Gebrauch zu unterziehen sind. Nach dem Seminar können die Teilnehmer die Arbeiten beim Aufbau, Umbau und Abbau von Gerüsten sicher überwachen und entsprechende Prüfdokumente anfertigen.

Teilnehmerkreis

• Fachpersonal, das mit Aufbau und Nutzung von Gerüsten beauftragt ist
• Interessierte Personen

Die in der TRBS 1203 genannten Anforderungen bzgl. Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit (Ziffer 2.2 bis 2.4) setzen wir voraus. 

USP

  • Gerüstabstürze vermeiden
  • Gefährdungsbeurteilung erstellen
  • Zusatzqualifikation Befähigte Person

Programm

04.11.2026
09:00—17:00
Befähigte Person Gerüstüberprüfung I
05.11.2026
09:00—17:00
Befähigte Person Gerüstüberprüfung II

Hinweise

Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.

Journal

Arbeitsschutz
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Preise

Präsenz-Teilnahme
1.290,00 €*
Für HDT-Mitglieder
1.190,00 €*
Online-Teilnahme
1.290,00 €*
Für HDT-Mitglieder
1.190,00 €*

mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme

Ausgewählter Termin

Mi. 04.11.2026, 09:00 Uhr —
Do. 05.11.2026, 17:00 Uhr
Haus der Technik e.V.
Hollestr. 1
45127 Essen
Veranstaltungsnummer: VA26-00047

Ansprechpartner

Organisatorische Fragen:
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Fachliche Fragen:
Dipl.-Kffr. Ute Jasper
u.jasper@hdt.de
+49 201 1803-239

Infos zu unseren Veranstaltungen

Auf Wunsch konzipieren wir für Sie auch spezielle Online-Seminare nach Maß sowie virtuelle Inhouse-Seminare für Ihr Unternehmens­team.
Nutzen auch Sie die Sommermonate, um Ihr Wissen an ausgesuchten Veranstaltungsorten aufzufrischen oder sich neue Qualifikationen anzueignen. 

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