Zum Thema
Hoch- und Mittelspannungsanlagen stellen für den dort arbeitenden Monteur ein hohes Gefahrenpotential dar. Insbesondere bei Arbeiten an oder in der Nähe dieser Starkstromanlagen kann es zu schweren Unfällen kommen. Um diese Gefährdungen zu verhindern, sind Unternehmer/verantwortlichen Mitarbeiter verpflichtet, für die Durchführung dieser Arbeiten qualifizierte Mitarbeiter auszuwählen. Besonders im Umgang mit Mittel- und Hochspannungsanlagen sind zahlreiche Vorschriften und Vorsichtsmaßnahmen zu berücksichtigen. Die Ausführung von Schalthandlungen erfordert deshalb im Sinne der anerkannten Regeln der Technik eine Befähigung zur Schaltberechtigung für die Elektrofachkraft. Diese wird nach ausreichender Qualifizierung in schriftlicher Form durch den Verantwortlichen für die elektrischen Netze und Anlagen erteilt. Für das betriebsinterne Stromversorgungsnetz ist dieses in der Regel der Unternehmer/die verantwortliche Elektrofachkraft außerhalb des Betriebs der zuständige Netzbetreiber.
Zur Erteilung der Schaltberechtigung gilt:
1. Nur nach Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilungen bilden die zentrale Basis für die
Arbeitsschutzmaßnahmen eines Unternehmens, eingeschlossen sind alle
Sicherheitsmaßnahmen, Vorkehrungen und Verhaltensregeln ein, welche die
Elektrosicherheit betreffen. Schalthandlungen sollten im Rahmen der
gängigen Vorschriften wie der VDE 0105-100 festgelegt werden, für welche
Vorgänge Schaltbefähigungen notwendig und Schaltberechtigungen zu
vergeben sind.
2. Nur bei Befähigung
Schaltberechtigungen sind nur an Mitarbeiter zu erteilen, die durch
ihre Persönlichkeit, Ausbildung und Qualifizierung in der Lage sind, die
für sichere Schalthandlungen notwendigen Sicherheitsaspekte zu kennen
und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Das sind in aller Regel
geschulte Elektrofachkräfte mit nachgewiesener Qualifikation und
Berufserfahrung.
3. Nur vom Unternehmer oder einer beauftragten Führungskraft
Eine Schaltberechtigung sollte stets von demjenigen ausgehen, der für
die betreffende elektrische Anlage, Einrichtung, das elektrische Netz
o.a. die Verantwortung trägt.
4. Nur in Schriftform
Für eine Schaltberechtigung ist die Schriftform zwingend. Im
Schadens- oder Streitfall kann ein solches Dokument zur Beweisführung
entscheidend sein.
5. Nur mit konkreten Inhalten
Eine Schaltberechtigung gilt stets für einen bestimmten
Aufgabenbereich, d.h. bestimmte Spannungsbereiche, Anlagen oder Teile
von Anlagen. Die Schaltberechtigung sollte immer zeitlich befristet
sein.
6. Praktische Einweisung notwendig
Neben den genannten Voraussetzungen zur Erteilung der Schaltberechtigung ist immer eine Einweisung in die zu schaltenden Anlagen vor Ort notwendig. Diese praktische Einweisung kann im Seminar nicht geleistet werden, da die Vielfalt der Anlagen sehr groß ist.