Zum Thema
Die Schaltberechtigung ist eine schriftlich erteilte Genehmigung, die es qualifizierten Elektrofachkräften erlaubt, Schalthandlungen an definierten Anlagenabschnitten durchzuführen. Sie setzt eine fundierte Schaltbefähigung voraus, die durch eine spezifische Schulung gemäß DIN VDE 0105 100 und DGUV Vorschrift 3 nachgewiesen wird. Nur der Unternehmer oder die verantwortliche Elektrofachkraft darf diese Berechtigung im Unternehmen vergeben. Basis dafür ist eine Gefährdungsbeurteilung, die definiert, wo und wann Schalthandlungen zulässig sind. Zudem muss der Berechtigte die Fünf Sicherheitsregeln im Umgang mit elektrischen Anlagen sicher anwenden können. Die Berechtigung gilt für festgelegte Spannungsebenen, etwa Niederspannung bis Mittel- und Hochspannung abhängig vom Anwendungsbereich. Sie ist kein gesetzlicher Ausbildungsberuf, sondern eine berufsbezogene Zusatzqualifikation im Verlauf der Praxis. Die Bestellung erfolgt schriftlich, um Verantwortlichkeit zu dokumentieren und Haftungsrisiken zu minimieren. Regelmäßige Auffrischungsunterweisungen alle 3–4 Jahre erhalten die fachliche Kompetenz und rechtliche Gültigkeit.