Befähigte Personen Ausbildungen

Sicherheitsbeauftragte Seminare und Weiterbildungen

Durch gezielte Schulungen und umfassendes Wissen zur Prüfung werden Sie zur befähigten Person gemäß BetrSichV befähigt werden, um sicherheitstechnische Überprüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen kompetent durchzuführen. Unsere Kurse decken die essentiellen Rechtsgrundlagen, Gefährdungsbeurteilungen, Normen und aktuellen Vorschriften (DGUV) ab. Machen Sie sich als befähigte Person nach §§ 14, 15 und 16 BetrSichV mit den Herausforderungen in den Bereichen Brandschutz, Gesundheitsschutz und Gefahrstoffmanagement vertraut, um ein sicheres Arbeitsumfeld zu garantieren.

61 Angebote
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Hybrid
Fachwissen zum sicheren Betreiben und Warten von Sprinkler- und SprĂźhwasserlĂśschanlagen
Qualifikation zur Befähigten Person Sprinkleranlagen mit Sachwissen zum sicheren Betreiben und Warten von Sprinkler- und SprßhwasserlÜschanlagen
Termine
03.03.2604.11.2629.04.2708.05.2618.03.2711.11.27
Orte
Essen
Präsenz
Ausbildung zum Erwerb der Befähigung zur Prßfung von Schlauchleitungen nach §§ 14, 15 und 16 sowie Anh. 2, Abschnitt 4 der BetrSichV
3-tägiger Kompaktlehrgang zur Ausbildung zur befähigten Person fßr Chemie-Schlauchleitungen mit vielen Praxisbeispielen
Termine
24.02.26—26.02.2623.02.27—25.02.2709.06.26—11.06.2608.06.27—10.06.2703.11.26—05.11.2630.11.27—02.12.27
Orte
Essen
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Timmendorfer Strand
Hybrid
Ausbildung zur Durchführung der regelmäßigen Prüfung
Vermeiden Sie Absturzunfälle systematisch durch die Bestellung einer befähigten Person Leitern, Tritte, Kleingerßste nach BetrSichV und DGUV Regel 100-501.
Termine
10.03.2612.11.2608.06.2709.06.2609.03.2719.11.27
Orte
Essen
Hybrid
Gefährdungsbeurteilung fßr Arbeiten an Gasanlagen und Gasleitungen sicher erstellen
Das Seminar bietet Mitarbeitenden aus Wartung und Instandhaltung Know-how zur Bestellung als Befähigte Person Gasanlagen fßr sicheres Arbeiten an Gasanlagen.
Termine
24.02.26—25.02.2624.02.27—25.02.2716.06.26—17.06.2609.06.27—10.06.2710.11.26—11.11.2622.11.27—23.11.27
Orte
Essen
Hybrid
Qualifizierung zur befähigten Person nach TRBS 1203 mit umfassenden Praxisteil
Sicheres Verwenden und PrĂźfen von berĂźhrungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS) von z.B. Lichtschranke, Lichtgitter und Laser-Scanner.
Termine
24.03.26—25.03.2609.03.27—10.03.2723.06.26—24.06.2609.06.27—10.06.2724.11.26—25.11.2630.11.27—01.12.27
Orte
Essen
Hybrid
Die Fortbildung erfßllt die Forderung nach wiederkehrender Unterweisung entsprechend, ArbSchG § 12 und DGUV Vorschrift 1
Umfassende Kenntnisvermittlung zur Fachkunde ßber AnwendungsmÜglichkeiten von Gaswarneinrichtungen. Darßber hinaus erhalten Sie notwendige Informationen ßber Eigenschaften der gebräuchlichsten technischen Gase.
Termine
16.03.26—19.03.2618.01.27—21.01.2722.06.26—25.06.2614.06.27—17.06.2716.11.26—19.11.2629.11.27—02.12.27
Orte
Essen
Präsenz
Gegengewichtsstapler, Lagertechnikgeräte, Reach Stacker, Wagen, Schlepper
Zusatzqualifikation Ausbilder von FlurfahrzeugfĂźhrern mit Grundlagen, Theorie und praktischen Lehrproben der Didaktik sowie Praxistag FahrĂźbungen
Termine
19.01.26—23.01.2618.01.27—22.01.2718.05.26—22.05.2631.05.27—04.06.2707.09.26—11.09.2606.09.27—10.09.27
Orte
Essen
Hybrid
Seminar zur DurchfĂźhrung der theoretischen und praktischen PrĂźfung von Anschlagmitteln
Qualifikation befähigte Person Anschlagmittel: sicherheitstechnische Mängel sollen systematisch erkannt und systematisch abgestellt werden.
Termine
18.03.26—19.03.2602.08.27—03.08.2719.11.26—20.11.2608.11.27—09.11.2708.03.27—09.03.27
Orte
Essen
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TravemĂźnde
Hybrid
Praxisorientiertes 1-Tages-Seminar zur Weiterbildung bereits ausgebildeter befähigter Personen zur Prßfung von Leitern, Tritten und Kleingerßsten
Termine
11.03.2607.12.2618.11.2710.06.2614.04.27
Orte
Essen
Präsenz
Bundesweit staatlich anerkBundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang zum Erhalt der Fachkunde gemäß § 60 Absatz 3 KrWG i. V. m. § 55 Absatz 2 BImSchG, § 9 Absatz 2 AbfBeauftrV, 54 Absatz 1 Nummer 2 KrWG, § 5 Absatz 3 AbfAEV, § 56 Absatz 3
Bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang zum Erhalt der Fachkunde nach § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV, § 9 Abs. 3 EfbV und § 5 Abs. 3 AbfAEV
Termine
25.03.26—26.03.2617.03.27—18.03.2726.08.26—27.08.2609.09.27—10.09.27
Orte
Timmendorfer Strand
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Essen
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Hamburg
Hybrid
Betriebssicherheitsverordnung - Gerätesicherheitsgesetz - Aufzugsrichtlinie - Maschinenrichtlinie
Sie erfahren Grundsätze und technisches Know-how zur Prßfung, Wartung und Instandhaltung von Aufzugsanlagen fßr den sicheren Betrieb
Termine
05.05.2616.04.2711.11.2617.11.27
Orte
Essen
Hybrid
Gefährdungen durch Zentrifugen und Prßfpflichten nach TRBS 1203 in Verbindung mit Fachbereich Aktuell FB RCI-025
Qualifikation zur Befähigten Person fßr Zentrifugen: Sie lernen Rechtsgrundlagen Befähigte Person, Gefährdungsbeurteilung und Grundsätze der Prßfung kennen.
Termine
12.03.26—13.03.2616.03.27—17.03.2703.12.26—04.12.2624.11.27—25.11.27
Orte
Essen
Hybrid
Maschinenprüfung vor Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen
Qualifikation Befähigte Person Maschinenabnahme: Sie lernen Inhalt und Umfang der Prßfaspekte und der Dokumentation kennen und wie diese durchzufßhren sind.
Termine
25.03.26—26.03.2610.03.27—11.03.2707.12.26—08.12.2604.11.27—05.11.27
Orte
Essen
Hybrid
Notduschen sind Teil von Erste-Hilfe-Maßnahmen im Labor und der Industrie
Betreiber von Notduschen - Körper- und Augenduschen - in chemischen Anlagen und Laboratorien sind verpflichtet, diese regelmäßig prüfen zu lassen.
Termine
11.03.2624.09.2617.06.2612.11.26
Orte
Essen
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Starnberg
Präsenz
Zur Ausbildung befähigte Personen von Nutzern der PSAgA
Termine
02.03.26—04.03.2601.03.27—03.03.2716.11.26—18.11.2615.11.27—17.11.27
Orte
Essen
Hybrid
Sichere Maschinen konstruieren und bauen, Haftungsrisiken minimieren!
Praxisseminar: Sichere Maschinen konstruieren und bauen, Haftungsrisiken minimieren!
Termine
21.04.26—22.04.2620.04.27—21.04.2717.11.26—18.11.2617.11.27—18.11.27
Orte
Essen
Präsenz
Befähigte Person von Hydraulik-Schlauchleitungen: erfahren Sie technische Normen und Richtlinien zur sicheren Funktion der Verbindungselemente.
Termine
10.02.26—11.02.2603.02.27—04.02.2701.12.26—02.12.2608.12.27—09.12.27
Orte
Essen
Hybrid
Aufgaben und Pflichten der Befähigten Person fßr Aufzßge nach BetrSichV, TRBS 2181 und 3121
Sicher ist sicher! Erwerben Sie fundiertes Know-how zum sicheren Betreiben von Aufzugsanlagen nach BetrSichV § 12 Nr. (4) und TRBS 3121.
Termine
04.05.2615.04.2710.11.2616.11.27
Orte
Essen
Hybrid
Wartungs- und Inspektionsarbeiten an raumlufttechnischen Anlagen und Geräten
Qualifikation Befähigte Person lßftungstechnische Anlagen: Grundlagen Lßftungs- und Klimatechnik, Brandschutz, hygienische Anforderungen, Wartung, BetrSichV
Termine
26.02.26—27.02.2604.03.27—05.03.2709.12.26—10.12.2608.11.27—09.11.27
Orte
Essen
Präsenz
Qualifikation Befähigte Person PSAgA mit Praxisteil zur Vermeidung von Absturzunfällen, Positionierungs-, Auffang-, Seilzugangs-, Rettungssysteme, BetrSichV
Termine
05.03.26—06.03.2604.03.27—05.03.2719.11.26—20.11.2618.11.27—19.11.27
Orte
Essen
Präsenz
Der Lehrgang befähigt, ßberwachungsbedßrftige Druckbehälteranlagen/Rohrleitungen entsprechend §§ 15, 16 und Anhang 2 Abschnitt 4 BetrSichV zu prßfen
Erwerb der Qualifikation Zur Prßfung befähigte Person von Druckbehälteranlagen und Rohrleitungen laut §§ 15, 16 und Anhang 2 Abschnitt 4 BetrSichV
Termine
09.02.26—11.02.2628.09.26—30.09.2622.06.26—24.06.2623.11.26—25.11.26
Orte
Essen
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Stuttgart
Hybrid
Ausbildung zum Prüfer für die regelmäßige interne Prüfung der Arbeitsmittel
Betreibende von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren sind nach BetrSichV verpflichtet, diese regelmäßig sachkundig prüfen zu lassen.
Termine
12.03.26—13.03.2609.03.27—10.03.2703.11.26—04.11.2616.11.27—17.11.27
Orte
Essen
Hybrid
Das Seminar dient der jährlichen Unterweisung gemäß §9 Betriebssicherheitsverordnung für Befähigte-Mitarbeiter in Anlagen die dem WHG/AWSV unterliegen.
Termine
17.03.26—18.03.2609.03.27—10.03.2724.08.26—25.08.2607.09.27—08.09.27
Orte
Essen
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Timmendorfer Strand
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Hamburg
Hybrid
und Flßssiggasverbrauchsanlagen fßr Brennzwecken soweit sie aus Druckbehältern versorgt werden
Schulung nach BetrSichV fĂźr Personen, die mit FlĂźssiggasanlagen arbeiten, FahrzeugfĂźhrer/-innen FlĂźssiggasbetriebener Fahrzeuge, Wartungs- und PrĂźfdienste.
Termine
19.05.26—20.05.2608.04.27—09.04.2705.11.26—06.11.2609.11.27—10.11.27
Orte
Essen
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hdt+ digitaler Campus

Seminare für befähigte Personen gemäß BetrSichV

Wie wird man befähigte Person (Sachkundiger)?
Was ist eine (zur Prßfung) befähigte Person?

Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist eine zur Prßfung befähigte Person durch ihre Berufsausbildung, ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit und ihre Berufserfahrung zu der Prßfung von Arbeitsmitteln befähigt.

Welche Arbeitsmittel prßft eine befähigte Person?
Welche Fristen gelten fßr die sicherheitstechnische Prßfung einer ßberwachungsbedßrftigen Anlage durch befähigte Personen?

Arbeitsmittel müssen in regelmäßigen Abständen durch befähigte Personen überprüft werden. Da es sich hierbei um eine verantwortungsvolle Aufgabe handelt, ist eine gezielte Schulung unausweichlich. Laut der TRBS (Technische Regeln zur Betriebssicherheit) 1203 hat der Arbeitgeber die Aufgabe, festzustellen, welche Qualifikationen die befähigte Person vorweisen muss, um „die von ihm mit den Prüfungen von Arbeitsmitteln nach §§ 14, 15 und 16 BetrSichV“ beauftragte Person zu bestimmen. In vielen Unternehmen ist die Schulung von befähigten Personen unumgänglich, um eine permanente Überprüfung durch fachkundige Arbeitskräfte zu gewährleisten. Somit ist die Instandhaltung der Arbeitsmittel ein wesentlicher Aspekt für viele Unternehmer. Das Haus der Technik bietet hierzu verschiedene Seminare zum Erwerb der Qualifikation zur befähigten Person an. In gezielten Schulungen vermitteln Fachleute Rechtsgrundlagen, Gefährdungsbeurteilungen, Normen, aktuelle Vorschriften (DGUV) u.v.m. Aufgrund der hohen Komplexität ergeben sich unterschiedliche Themengebiete und Herausforderungen für die befähigten Personen. Auch die Themen Brandschutz, Gesundheitsschutz und Gefahrstoffe spielen eine Rolle in unseren Seminaren für ein sicheres Management im Unternehmen.

Welche Anforderungen muss man erfßllen, um eine befähigte Person zu werden?

Anforderungen und Kenntnisse zum Arbeitsschutz die Sachkunde betreffend

Die TBRS (Technische Regeln zur Betriebssicherheit) 1203 führt den aktuellen Stand der Technik, Arbeitshygiene und Arbeitsmedizin an. Sämtliche Regeln zur Verwendung von Arbeitsmitteln werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit erarbeitet und für die jeweiligen Anwendungsbereiche konkretisiert. Laut der TBRS (Technische Regeln zur Betriebssicherheit) muss der Arbeitgeber sicherstellen, „dass die zur Prüfung befähigte Person so ausgewählt und qualifiziert ist, dass sie die ihr übertragende Prüfaufgaben dem Stand der Technik entsprechend“ durchführen kann. Dabei ist es erforderlich, dass diese Person die technischen Regeln und Standards umsetzen und diese in einem entsprechenden Prüfumfang ausführen kann. Im Vordergrund steht dabei stets die Sorgfalt und die Zuverlässigkeit. Es liegt an dem Arbeitgeber, festzustellen, ob die „zur Prüfung befähigte Person ausreichend befähigt ist.“ Dieser muss die befähigte Person für das zu prüfende Arbeitsmittel schriftlich bestellen und überprüfen, ob diese die folgenden Voraussetzungen erfüllt:

• einschlägige technische Berufsausbildung 
• zeitnahe Berufstätigkeit in dem zu prĂźfenden Bereich
• entsprechende Berufserfahrung

Warum sind befähigte Personen (Sachkundige) von enormer Wichtigkeit fßr die Arbeitssicherheit im Unternehmen?

Immer wieder kursieren Meldungen über vermeidbare Arbeitsunfälle durch die Medien. Im Nachhinein stellt sich oftmals heraus, dass diese Unfälle durch eine fachgerechte Prüfung der Arbeitsmittel hätten vermieden werden können. Von daher ist es von enormer Wichtigkeit, dass der Fokus auf der Prävention und regelmäßigen Kontrolle durch befähigtes Personal liegt. Durch diesen Einsatz lassen sich Gefahrenpotenziale extrem minimieren.

MÜchten Sie sich oder Mitarbeiter Ihres Unternehmens zur befähigten Person fßr die UVV-Prßfung von Arbeitsmitteln ausbilden lassen?

Die Lehrgänge fßr Fachkräfte und Befähigte Personen am Haus der Technik
Das Haus der Technik bietet in diesem Zusammenhang diverse anerkannte Seminare an. In diesen wird gezieltes Wissen zu den jeweiligen Bereichen gelehrt, sodass die Teilnehmer ein theoretisches und praktisches Wissen erwerben. Neben den rechtlichen Grundlagen erhalten die Teilnehmer ein technisches Grundwissen in der Theorie und Praxis. Nach einer erfolgreich absolvierten Prßfung sind die Teilnehmer schlussendlich in der Lage als sachkundige befähigte Person zu agieren. In der Folge erhalten die Absolventen ein Zertifikat/Befähigungsnachweis des Sachkundeerwerbs in dem jeweiligen Prßfungsgebiet.

Welche Aufgaben hat eine befähigte Person?

Eine befähigte Person im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit ßber die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prßfung der Arbeitsmittel verfßgt.

Das Haus der Technik bietet zahlreiche qualifizierende Veranstaltungen fßr befähigte Personen an, z. B.

und vieles mehr.

Die Weiterbildungen zur befähigten Person sind auch als Inhouse-Schulung buchbar.

Warum Sie an unseren Ausbildungen zur befähigten Person teilnehmen sollten:

  • Wir bilden Sie erfolgreich zur befähigten Person aus
  • Sie erhalten eine Zusatzqualifikation
  • Sie kĂśnnen das erlernte Wissen sofort im Betrieb umsetzen
  • Praktische Übungen mit ausgewählten Arbeitsmitteln sind Bestandteil
  • Individuelle Betreuung durch kompetente Fachreferenten wird garantiert
  • Wir trainieren mit Ihnen in kleinen Arbeitsgruppen
  • Unsere Arbeitsschutzveranstaltungen helfen, Unfälle zu vermeiden

Welche Anforderungen muss eine befähigte Person erfßllen?

Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Anlagen und Maschinen. Damit diese funktionstßchtig und sicher bleiben, mßssen sie nicht nur durch den Arbeitgeber sicher bereitgestellt werden, sie mßssen auch einer Inbetriebnahme-Prßfung und wiederkehrenden Prßfungen unterzogen werden. Da diese Prßfungen umfangreicher fachlicher Kenntnisse des Prßfgegenstands und des Prßfszenarios bedßrfen, mßssen die Prßfer befähigt sein. Die befähigte Person muss Erfahrungen ßber die Durchfßhrung der anstehenden Prßfungen oder vergleichbare Prßfungen gesammelt haben. Sie muss ßber Kenntnisse zum Stand der Technik hinsichtlich des zu prßfenden Arbeitsmittels und der zu betrachtenden Gefährdungen verfßgen. Diese Arbeitsmittel kÜnnen z. B. sein: Gerßste, Leitern, Krananlagen, kraftbewegte Tßren und Tore, Zentrifugen, Regalanlagen, FlurfÜrderzeuge, Hubarbeitsbßhnen, Vakuumhebegräte, Fahrzeughebebßhnen, Pressen, MÜrtelfÜrderer, Ladebrßcken, Wechselbehälter usw.
Ein technisches Arbeitsmittel kann auch eine überwachungsbedürftige Anlage sein. Die befähigte Person, die nach Abschnitt 2 der Betriebssicherheitsverordnung Prüfungen und Erprobungen durchzuführen hat, wird hinsichtlich ihrer Aufgaben und ihrer Qualifikation durch den Arbeitgeber nach dessen Gefährdungsbeurteilung bestimmt. In der Gefährdungsbeurteilung nach Paragraph 3 der BetrSichV hat der Arbeitgeber u. a. Art und Umfang der Prüfung, Prüffristen (früher größtenteils in den rechtsverbindlichen Unfallverhütungsvorschriften festgeschrieben) und die Qualifikation des Prüfers zu ermitteln.

Laut § 10 BetrSichV sollten Arbeitsmittel

  1.  nach der Montage,
  2.  vor der ersten Inbetriebnahme,
  3.  sowie nach jeder Montage an einem neuen Standort (auch Baustelle)
  4.  und nach außergewöhnlichen Ereignissen (Unfälle, Veränderungen an den Arbeitsmitteln, längere Zeiträume der Nichtbenutzung der Arbeitsmittel oder Naturereignisse) durch hierzu befähigte Personen überprüft werden.

Unterliegen Arbeitsmittel Schäden verursachenden Einflüssen, die zu gefährlichen Situationen führen können, so sind die Arbeitsmittel entsprechend den ermittelten Fristen durch hierzu befähigte Personen zu überprüfen. Unter diesem Punkt werden die regelmäßigen Prüfungen gefordert, wie z. B. elektrisch betriebene Arbeitsmittel, Leitern und Tritte und Fahrzeuge. Die durchzuführenden Prüfungen müssen auch den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV genügen. Alle Prüfungen sind zu dokumentieren und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren, wobei große deutsche Unternehmen ihre Sicherheitsdokumentation häufig zehn Jahre aufbewahren (identisch der Aufbewahrungspflicht von Steuerunterlagen).

Für die Sicherheit im Unternehmen ist weiterhin der Arbeitgeber verantwortlich – genau deshalb lässt er die Sicherheit seiner Arbeitsmittel durch qualifiziertes Fachpersonal prüfen. Für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung zeichnet die befähigte Person. Sie ist in ihrer Funktion weisungsfrei und darf wegen der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt werden.
Die befähigte Person wird in der Technischen Regel zur Betriebssicherheit TRBS 1203 näher beschrieben. Insbesondere hilfreich sind die beiden Anhänge zu dieser TRBS, die Interpretationshilfen geben.

Die einwandfreie Funktion von Maschinen und Geräten ist Voraussetzung für ein störungsfreies und sicheres Arbeiten. Darüber hinaus können durch die regelmäßige Sachkundigenprüfung systematisch technische Mängel und Fehler entdeckt und beseitigt werden. Unfälle lassen sich so vermeiden.

 

Was ist eine Befähigte Person oder Zur Prüfung befähigte Person gemäß BetrSichV?

Zur PrĂźfung befähigte Person ist laut Betriebssicherheitsverordnung eine Person, die Ăźber die erforderlichen Kenntnisse zur PrĂźfung von Arbeitsmitteln verfĂźgt. Diese Kenntnisse werden durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und  zeitnahe berufliche Tätigkeit erworben. Der Begriff Befähigte Person hat die frĂźhere Bezeichnung Sachkundiger abgelĂśst. Befähigte Personen kĂśnnen Arbeitsmittel und ĂźberwachungsbedĂźrftite Anlagen mit niedrigem Gefährdungspotential prĂźfen (siehe Technische Regeln fĂźr Betriebssicherheit TRBS 1203 § 2 Abs. 7 BetrSichV).