Asbest TRGS 519 Abbruch Seminare und Weiterbildungen

FM, TGA, Kühltürme, VDI 2047 Seminare und Weiterbildungen

Asbest stellt nach wie vor ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar. Unser spezialisiertes Seminar zur Sachkunde nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519) bereitet Sie umfassend auf den sicheren Umgang mit diesem Gefahrstoff bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten vor. Erfahrene Dozenten vermitteln Ihnen notwendige Kenntnisse und Fertigkeiten, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und die Gesundheit aller Beteiligten zu schützen. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz und tragen Sie aktiv zum Arbeitsschutz bei.

 

9 Angebote
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Präsenz
für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten von Asbest
Sachkunde TRGS 519, Anl. 3 durch Erwerb des Großen Asbestscheins, bei der Durchführung jeglicher Asbestarbeiten hat der Asbest-Sachkundige Präsenzpflicht.
Termine
26.01.26—30.01.2621.09.26—25.09.2623.03.26—27.03.2616.11.26—20.11.2615.06.26—19.06.26
Orte
Essen
Präsenz
Bundesweit behördlich anerkannter Lehrgang zur Erlangung der Fachkunde gemäß § 60 Absatz 3 KrWG i. V. m. § 55 Absatz 2 BImSchG, § 9 Absatz 2 AbfBeauftrV, 54 Absatz 1 Nummer 2 KrWG, § 5 Absatz 3 AbfAEV, § 56 Absatz 3 KrWG, § 9 Absatz 3 EfbV
Fachkundelehrgang zum Abfallbeauftragten nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV – kompakt an 4 Tagen, bundesweit anerkannt – Grundausbildung
Termine
13.04.26—17.04.2612.04.27—16.04.2723.11.26—27.11.2629.11.27—03.12.27
Orte
Essen
Präsenz
Sachkundenachweis TRGS 519, Anl. 3 kann in 6 Jahres Frist mit 1 Tag Schulung aktualisiert werden, nach Fristablauf ist der Neuerwerb an 4,5 Tagen Pflicht.
Termine
12.03.2615.10.2603.12.26
Orte
Essen
Präsenz
incl. Anl. 4A Tätigkeiten an Asbestzementprodukten und Anl. 4B Arbeiten geringen Umfangs mit schwach gebundenen Asbestprodukten
Sachkunde Anl. 4C (Kleiner Asbestschein) schließt 4A Asbestzement und 4B Arbeiten geringen Umfangs ein, befristete Gültigkeit 6 Jahre, Abschluss mit schriftlicher Prüfung
Termine
23.02.26—25.02.2606.10.26—08.10.26
Orte
Essen
Präsenz
Erwerben Sie die Fachkunde ASI-Arbeiten an KMF Künstlichen Mineralfasern nach TRGS 521 im 1-tägigen Lehrgang.
Termine
16.04.2626.11.26
Orte
Essen
Präsenz
Fortbildungslehrgang zur Sachkunde nach Nummer 2.7 TRGS 519 (für Sachkundige nach Anlage 4) kann in 6 Jahres Frist mit 1 Tag Schulung aktualisiert werden, nach Fristablauf ist der Neuerwerb an 2,5 Tagen Pflicht.
Termine
11.03.2625.11.26
Orte
Essen
Hybrid
Das renommierte Expertenforum der Asbest-Sachkundigen jährt sich zum 35. Mal mit Praxisberichten an 1,5 Tagen und dem neuesten Stand der Regeln und Gesetze.
Termine
05.11.26—06.11.26
Orte
Essen
Hybrid
ErsatzbaustoffVO, LAGA M23, Abfallende, Aktuelle Urteile
Ersatzbaustoffverordnung ✅ novellierter Bundes-Bodenschutzverordnung ✅ neue Urteile zu Fragen abfallrechtlicher Verantwortlichkeiten
Termine
18.03.26
Orte
Essen
Hybrid
Zweitägiger Grundlehrgang zum Erwerb der Sachkunde - inkl. Prüfung
Durchführung einer erfolgreichen, regelkonformen Schimmelpilzsanierung für ausführende Betriebe, Gutachtende und Sachverständige
Wunschtermin anfragen

 

Asbest ist noch immer ein großes Gesundheitsrisiko

Die Technische Regel für Gefahrstoffe 519 „Asbest – Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten“ regelt den Umgang mit Asbest bei ASI-Arbeiten. Asbest ist auch nach mehr als 20 Jahren des Verbots in der Bundesrepublik Deutschland ein großes Gesundheitsrisiko. Das Material wurde vornehmlich in den Jahren zwischen 1970 und 1990 verbaut; besonders Böden aus diesen Jahren stehen heute zum Austausch an. Bei entsprechenden Arbeiten kann es zur Freisetzung des Asbests kommen. Dabei können winzig kleine Fasern aus diesem Material beim Arbeiten oder später eingeatmet werden. Die Gesundheit der Mitarbeiter und anderer Beteiligter ist gefährdet. Deshalb haben der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaft mit der Technischen Regel für Gefahrstoffe 519 eine Grundlage geschaffen, die den Umgang mit Asbest bei solchen Arbeiten regelt. Dazu gehört unter anderem, dass die Arbeiten nur unter der Leitung einer verantwortlichen Person erfolgen dürfen, die die entsprechende Sachkunde nachweisen kann. Hält sich der Unternehmer nicht an diese Bestimmung, kann dies im Schadensfall zu erheblichen Haftungsansprüchen kommen. Im Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde nach der TRGS 519 im Haus der Technik vermitteln unsere erfahrenen Dozenten den Kursteilnehmer alle erforderlichen Kenntnisse, um diese verantwortungsvolle Aufgabe durchführen zu können.

Was muss eine verantwortliche Person nach der TRGS 519 können

Unternehmer, die sich mit Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest-Beteiligung beschäftigen, müssen für jede Baumaßnahme eine verantwortliche Person festlegen. Diese Person muss eine Sachkunde nachweisen, die sie befähigt, alle sicherheitstechnischen Maßnahmen durchführen zu können und bereits bei der Planung der Bauarbeiten die Anforderungen der TRGS 519 umsetzen zu können. Um diese verantwortliche Aufgabe erfolgreich und effizient ausüben zu können, muss die verantwortliche Person über ein großes Fachwissen verfügen. Dies muss sowohl die technischen Aspekte im Umgang mit Asbest als auch die sicherheitstechnischen Grundlagen beinhalten. Der Kurs zum Erwerb der Sachkunde nach der TRGS 519 im Haus der Technik ist speziell auf diese Anforderung hin konzipiert und vermittelt den Teilnehmern alle erforderlichen Kenntnisse.

Gute Gründe, unsere Seminare zu besuchen

Die verantwortliche Person bei ASI-Arbeiten mit Asbest trägt eine große Verantwortung. Ihr obliegt nicht zuletzt der Gesundheitsschutz der Mitarbeiter und anderer beteiligter Personen. Sie muss daher über eine große Sachkunde über Asbest und die sicherheitstechnischen Maßnahmen verfügen, die in der Technischen Regel für Gefahrstoffe 519 definiert sind. Das Seminar zum Erwerb der Sachkunde nach der TRGS 519 vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten, die den Seminarteilnehmern ermöglichen, diese Aufgabe effektiv und rechtssicher wahrnehmen zu können.