Spezialkurs für zu ermächtigende Ärzte

Kursteil 2: Ärztliche Überwachung

Präsenz
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Spezialkurs für zu ermächtigende Ärzte

Dieser Blended-Learning-Kurs umfasst 38 Unterrichtsstunden (8 Stunden E-Learning und 30 Stunden Präsenz) in Theorie und Praxis.

Es werden grundlegende Aspekte der Strahlenbiologie und Strahlenwirkung vermittelt.  Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Gefährdungsbeurteilung beim Umgang mit radioaktiven Stoffen, bei dem Betrieb von Bestrahlungs- und Röntgenanlagen in Medizin und Technik. Darüber hinaus werden die Aufgaben und Pflichten der ermächtigten ärztlichen Personen nach aktuellem Strahlenschutzrecht und die Besonderheiten bei der Beschäftigung von Mitarbeitenden in fremden und kerntechnischen Anlagen besprochen.

 

 

Zum Thema

Die von der Behörde ermächtigten ärztlichen Personen sind berechtigt, die nach der Strahlenschutzgesetzgebung vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchungen exponierter Personen durchzuführen.

Voraussetzung für die Ermächtigung ist neben der Approbation oder der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufes, der Nachweis der erforderlichen Fachkunde. Die Fachkunde beinhaltet die erfolgreiche Teilnahme an einem 24-stündigen Grundkurs im Strahlenschutz und dieses anschließenden 38-stündigen Spezialkurses (ggf. mit Erweitung des 16-stündigen Kursteil 1, dieser arbeitsmedizinische Grundlagen vermittelt) sowie die Vorlage der Nachweise über die Sachkunde.

Die Sachkundeanforderung ergeben sich je nach Ausbildung bzw. relevanter praktischer Erfahrung aus dem "Richtlinienmodul zur Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung - Voraussetzung für die Ermächtigung von Ärzten nach § 175 Absatz 1 Satz 1 StrlSchV".

 

Zielsetzung

Der Kurs dient dem Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß § 74 des StlSchG vom 27.06.2017 und § 47 der StrlSchV in der aktuell gültigen Fassung und entspricht dem Richtlinienmodul "Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung - Voraussetzung für die Ermächtigung von Ärzten nach § 175 Absatz 1 Satz 1 StrlSchV", nach Anlage 3 - Kursteil 2: Ärztliche Überwachung. 

 

Teilnehmerkreis

Ärzt/-innen mit erfolgreich absolvierten Strahlenschutzgrundkurs (24 UE) und Ärzt/-innen mit Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin und Ärzt/-innen mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin.

Sollte die oben genannte Gebietsbezeichnung nicht vorhanden sein, muss zusätzlich der 16-stündige Kursteil 1: Arbeitsmedizinische Grundlagen der ärztlichen Überwachung absolviert werden. 

 

Programm

Hinweise

  • Voraussetzung für die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Grundkurs im Strahlenschutz.
  • Bei Blended-Learning-Kursen erhalten Sie vorab Zugang zu einer Online-Lernplattform, bei der Sie einige Inhalte selbstständig erarbeiten können. Die Präsenzzeit reduziert sich um 8 Unterrichtsstunden
  • Nach Absolvierung der Web-basierten Kapitel müssen die Online-Testfragen beantwortet werden (Teilnahmevoraussetzung für die Präsenzphase!).
  • Am Präsenztag erfolgt die schriftliche Abschlussprüfung.

Die Präsenzphase des Blended-Learning-Kurs findet in Essen statt.

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