Kalenderblatt
- Michael Graef
Wie es der Zufall wollte, gelang Antoine Henri Becquerel am 01. März 1896 eine Beobachtung, die zu den wichtigsten Meilensteinen in der Geschichte der Wissenschaft gezählt werden darf.

Dieser Blended-Learning-Kurs umfasst 38 Unterrichtsstunden (8 Stunden E-Learning und 30 Stunden Präsenz) in Theorie und Praxis.
Es werden grundlegende Aspekte der Strahlenbiologie und Strahlenwirkung vermittelt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Gefährdungsbeurteilung beim Umgang mit radioaktiven Stoffen, bei dem Betrieb von Bestrahlungs- und Röntgenanlagen in Medizin und Technik. Darüber hinaus werden die Aufgaben und Pflichten der ermächtigten ärztlichen Personen nach aktuellem Strahlenschutzrecht und die Besonderheiten bei der Beschäftigung von Mitarbeitenden in fremden und kerntechnischen Anlagen besprochen.
Zum Thema
Die von der Behörde ermächtigten ärztlichen Personen sind berechtigt, die nach der Strahlenschutzgesetzgebung vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchungen exponierter Personen durchzuführen.
Voraussetzung für die Ermächtigung ist neben der Approbation oder der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufes, der Nachweis der erforderlichen Fachkunde. Die Fachkunde beinhaltet die erfolgreiche Teilnahme an einem 24-stündigen Grundkurs im Strahlenschutz und dieses anschließenden 38-stündigen Spezialkurses (ggf. mit Erweitung des 16-stündigen Kursteil 1, dieser arbeitsmedizinische Grundlagen vermittelt) sowie die Vorlage der Nachweise über die Sachkunde.
Die Sachkundeanforderung ergeben sich je nach Ausbildung bzw. relevanter praktischer Erfahrung aus dem "Richtlinienmodul zur Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung - Voraussetzung für die Ermächtigung von Ärzten nach § 175 Absatz 1 Satz 1 StrlSchV".
Zielsetzung
Der Kurs dient dem Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß § 74 des StlSchG vom 27.06.2017 und § 47 der StrlSchV in der aktuell gültigen Fassung und entspricht dem Richtlinienmodul "Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung - Voraussetzung für die Ermächtigung von Ärzten nach § 175 Absatz 1 Satz 1 StrlSchV", nach Anlage 3 - Kursteil 2: Ärztliche Überwachung.
Teilnehmerkreis
Ärzt/-innen mit erfolgreich absolvierten Strahlenschutzgrundkurs (24 UE) und Ärzt/-innen mit Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin und Ärzt/-innen mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin.
Sollte die oben genannte Gebietsbezeichnung nicht vorhanden sein, muss zusätzlich der 16-stündige Kursteil 1: Arbeitsmedizinische Grundlagen der ärztlichen Überwachung absolviert werden.
Die Präsenzphase des Blended-Learning-Kurs findet in Essen statt.