Kalenderblatt
- Michael Graef
Wie es der Zufall wollte, gelang Antoine Henri Becquerel am 01. März 1896 eine Beobachtung, die zu den wichtigsten Meilensteinen in der Geschichte der Wissenschaft gezählt werden darf.

Dieser Kurs umfasst 34 Unterrichtsstunden in Theorie und Praxis.
Es werden Grundlagen der Strahlenphysik und der Strahlentherapie, der technischen Ausstattung von Afterloading- und Teletherapievorrichtungen, der Dosimetrie und der Bestrahlungsplanung vermittelt.
Weitere Schwerpunkte sind die Qualitätssicherung, die Strahlenschutzüberwachung des Personals und der Patienten, baulicher und apparativer Strahlenschutz, das Verhalten bei Störfällen und Unfällen sowie spezielle Aspekte der aktuellen Strahlenschutzgesetzgebung mit behördlichen Verfahren und Überprüfungen.
Zum Thema
Der Spezialkurs Tele-, Brachy- und Röntgentherapie ist verpflichtend für Ärzte/-innen, die eine Tätigkeit in der Strahlentherapie ausüben wollen.
Nach erfolgreicher Teilnahme und vorgegebenen Sachkundezeiten können die nach Landesrecht zuständigen Stellen eine Bescheinigung über die Fachkunde im Strahlenschutz ausstellen.
Zielsetzung
Dieser Kurs dient dem Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz entsprechend den Richtlinien "Strahlenschutz in der Medizin", Anlage A 3, Ziffer 1.3 und 1.4 und " Fachkunde und Kenntnisse bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin und Zahnmedizin" Anlagen 4.1 und 4.2
Teilnehmerkreis
Ärzte/-innen die erfolgreich an einem
Grundkurs im Strahlenschutz entsprechend der Richtlinie " Strahlenschutz
in der Medizin", Anlage A 3 Ziffer 1.1, teilgenommen haben.
Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Kurs ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Grundkurs im Strahlenschutz entsprechend der Richtlinie „Strahlenschutz in der Medizin“, Anlage A 3 Ziffer 1.1.
Dieser Kurs wird von der Ärztekammer Nordrhein als Fortbildung anerkannt und bei Angabe Ihrer EFN können Ihnen CME-Punkte gutgeschrieben werden.