Kalenderblatt
- Michael Graef
Wie es der Zufall wollte, gelang Antoine Henri Becquerel am 01. März 1896 eine Beobachtung, die zu den wichtigsten Meilensteinen in der Geschichte der Wissenschaft gezählt werden darf.

Mit dem neuen Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) ist nun jeder, der eine Beförderungsgenehmigung benötigt, auch Strahlenschutzverantwortlicher. Für diese Personen, oder für zu bestellende Strahlenschutzbeauftragte, ist eine neue Fachkunde im Strahlenschutz (S8) erforderlich, die durch das Modul GG der bisherigen Fachkunderichtlinie und durch das neue Modul BF erworben werden kann.
Das Modul GG beinhaltet die Grundlagen für Fachgruppen mit geringem Anforderungsniveau und das Modul BF insbesondere Regelungen aus dem Gefahrgutrecht.
Dieser Strahlungsschutzkurs fasst beide Module zusammen, sodass die Fachkunde für die genehmigungsbedürftige Beförderung radioaktiver Stoffe hierdurch erworben werden kann.
Zur Aktualisierung der Fachkunde für die Beförderung ist ein Kurs mit dem Modul ABF erforderlich.
Zum Thema
Die fachkundige Person kann durch diesen Kurs relevantes Fachwissen aus dem Bereich des Gefahrgutrechts vorweisen. Weitere Inhalte sind die Zusammenarbeit mit dem nach dem Gefahrgutrecht Verantwortlichen und die Abgrenzung der Zuständigkeiten.
Neben dem Kursbesuch ist für den Erwerb der Fachkunde noch der Nachweis der praktischen Erfahrung (Sachkunde) erforderlich. Für diese Fachkunde (S8) ist lediglich bei Personen ohne Abschluss in einem naturwissenschaftlichen oder technischen Beruf eine praktische Erfahrung von 3 Monaten nachzuweisen. Mit einem geeignetem Ausbildungsberuf oder einem Fach- oder Hochschulabschluss beträgt die Sachkundezeit 0 Monate.
Zielsetzung
Dieser Kurs dient dem Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß Fachkunde-Richtlinie Technik für die Fachkundegruppe FKG S8.
Teilnehmerkreis
Personen die als Strahlenschutzbeauftragter bestellt werden sollen und die Fachkunde S8 benötigen.
Der Erwerb der Fachkunde ist auch für Gefahrgutbeauftragte (nach GGBefG, GbV, GGVSEB, ADR/RID/ADN) die als Strahlenschutzbeauftragte bestellt werden sollen, vorgeschrieben.
Teil 1
Teil 2
Personendosismessung, Kontaminationsmessung, Funktionskontrolle von Messgeräten, Fehlermöglichkeiten, natürliche Strahlenexposition, Ortsdosisleistungsmessungen, Funktionskontrolle von Messgeräten, Fehlermöglichkeiten
Gefahrgutvorschriften, Internationale Empfehlungen, Sonstige Vorschriften und Regeln
Organisation des Strahlenschutzes, Strahlenschutzgrundsätze, Genehmigungs- und Anzeigeverfahren, Unterweisung Buchführung, Kennzeichnung, Strahlenschutzanweisung, Mitteilungen, Lagerung und Sicherung
Personendosimetrie, Kritikalität, Technische Schutzmaßnahmen, Verpackung und Beförderung radioaktiver Stoffe
Persönliche Schutzausrüstung, Maßnahmen und Verhalten bei Stör- und Unfällen
Lorenz Consulting Essen
Herr Dr. Joachim Brand ist Chemiker und derzeit Gefahrgutbeauftragter und Betriebsbeauftragter für Abfall am Karlsruher Institut für Technologie (KIT). Seit dem Jahr 2000 zählen die betriebliche Abfallwirtschaft, die Beförderung gefährlicher Güter und die Chemikaliensicherheit zu seinen Aufgabengebieten. Im diesem Zusammenhang wirkt Herr Dr. Brand auch regelmäßig bei Fachveranstaltungen als Vortragender und in der Fachliteratur als Autor mit.
Bitte bringen Sie am 1. Kurstag einen amtlichen Ausweis mit.
mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme