Die detaillierten Anforderungen an die Ausgestaltung von Arbeitsstätten sind in den Arbeitsstättenrichtlinien enthalten. Diese wurden von 2021 bis 2022 weitreichend überarbeitet. Sie definieren damit den Stand der Sicherheitstechnik bezüglich der Arbeitsstätten grundsätzlich neu. Nur mit genauer Kenntnis der Änderungen kann eine rechtssichere aktuelle Ausgestaltung der Arbeitsstätten erfolgen. In vielen Fällen ist ein Bestandsschutz - wenn überhaupt - nur begrenzt gegeben!
Dazu kommt die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV -, die der Umsetzung unterschiedlicher EU-Richtlinien dient. Die ArbStättV gibt die Mindestanforderungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz an, die vom Arbeitgeber eingehalten werden müssen.
Hier ist es von besonderer Bedeutung, dass die Betriebe die Belange von Menschen mit Behinderungen in Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz berücksichtigen müssen (§ 3a).
Das Basisseminar zu diesem Themenkomplex finden Sie hier:
Grundlagen der Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsstättenrichtlinien