Das Umweltstrafrecht gewinnt für Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen zunehmend an praktischer Bedeutung. Verstöße gegen umweltrechtliche Vorgaben können nicht nur behördliche Maßnahmen auslösen, sondern auch strafrechtliche Ermittlungen gegen Unternehmen, Betriebsverantwortliche und beauftragte Personen nach sich ziehen. Risiken entstehen dabei häufig an der Schnittstelle zwischen technischem Anlagenbetrieb, Genehmigungsauflagen, betrieblicher Organisation und persönlicher Verantwortung.
Das Seminar vermittelt einen praxisnahen Überblick über das Umweltstrafrecht im Anlagenbetrieb und ordnet dessen Bedeutung für die betriebliche Praxis ein. Behandelt wird, wann umweltrechtliche Verstöße strafrechtlich relevant werden können, welche Verantwortlichkeiten sich für Betreiber und Führungskräfte ergeben und welche Anforderungen im Umgang mit Behörden und Ermittlungsorganen zu beachten sind. Ziel ist es, strafrechtliche Risiken im Anlagenbetrieb frühzeitig zu erkennen und die eigene Rechtssicherheit im Umgang mit umweltbezogenen Pflichten zu stärken.
Betreiber von Anlagen sollten Kenntnisse über die für Sie relevanten Bereiche des Umweltstrafrechtes haben.
Ist dies nicht der Fall, können auch unwissentlich begangene Verstöße gegen Rechtsnormen schnell zu einer Prüfung und im weiteren Verlauf auch zu einem Ermittlungsverfahren führen. Am Ende eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft kann die Einstellung des Verfahrens aber auch die Anklage stehen.
Dieses Seminar vermittelt Betreibern von Anlagen oder ihren Beauftragten die wesentlichen Punkte des Umweltstrafrechtes.
Unterliegt Ihre Anlage z.B. dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), gibt es zahlreiche Auflagen und Verordnungen zu beachten. Mit diesem Seminar erhalten Sie einen Überblick über die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen.
Im Verlauf des Seminars wird die Frage beantwortet, auf was bei der Kommunikation mit den Behörden zu achten ist und welche Rechte und Pflichten Sie als Betreiber haben.