Zum Thema
Prüfungen an überwachungsbedürftigen Druckbehälteranlagen und Rohrleitungen dürfen nur befähigten Personen übertragen werden, die aufgrund ihrer Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen Tätigkeit die Gewähr bieten, diese Prüfungen ordnungsgemäß durchzuführen. Diese in der BetrSichV festgelegten Qualifikationsanforderungen werden in der TRBS 1203 Befähigte Personen konkretisiert, die nach der Neufassung (03/2019) ggü. der Fassung (11/2004) weiter gehende Anforderungen enthält:
Im Hinblick auf die zeitnahe berufliche Tätigkeit wird die regelmäßige Aktualisierung der Kenntnisse über Druckgefährdungen z.B. durch Schulungen und Unterweisungen gefordert. Neben den Kenntnissen der rechtlichen Vorschriften (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, Druckgeräterichtlinie, Arbeitsschutzgesetz, BetrSichV, TRBS-Regelwerk) werden spezifische Fachkenntnisse gefordert, z. B. zu Konstruktions- und Herstellungsverfahren, sicherheitstechnischer Bewertung, Gefährdungsbeurteilung und Schadensbildern.