Durch das sachgerechte Betreiben von Sprinkler- und Sprühwasserlöschanlagen können Entstehungsbrände bekämpft und damit Großbrände mit ihren verheerenden Folgen für Ihr Unternehmen verhindert werden.
Die (neue) Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet jeden Arbeitgebenden, durch eine Gefährdungsbeurteilung die Prüfungen (Art, Umfang, Prüffrist und Qualifikation des Prüfers) selbst festzulegen und durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Die Wartung an Sprinkler- und Sprühwasserlöschanlagen dürfen ausschließlich nur Befähigte Personen durchführen – Personen, die aufgrund der Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit mit entsprechenden Löschanlagen umgehen können.
Im Sachkundigen-Seminar Sprinklerwart werden die rechtlichen Grundlagen sowie die Grundbegriffe für Sprinkler- und Sprühwasserlöschanlagen vermittelt. Sie erfahren die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person. Die Bauarten und Wirkungsweisen von Sprinkleranlagen, die Wartungs- und Kontrollmaßnahmen, die vorbeugende Instandhaltung sowie Maßgaben an das Wasser und die Wasserbevorratung, Kennzeichnung und erforderliche Dokumentation werden erörtert.