Zur Prüfung befähigte Person von WHG/AwSV-Anlagen

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Präsenz
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Präsenz

Zur Prüfung befähigte Person von WHG/AwSV-Anlagen

Sachverständige müssen immer häufiger erhebliche und teilweise auch gefährliche Mängel bei WHG/AwSV-Anlagen feststellen. Im schlimmsten Fall kann ein Produktionsstopp bis zur vollständigen Behebung der Mängel verfügt werden.

Dieser praxisorientierte Lehrgang dient dazu, Ihre WHG/AwSV-Anlagen rechtskonform zu betreiben und die erforderliche jährliche Unterweisung der Mitarbeiter gemäß den Forderungen der AwSV § 44 sowie § 9 der Betriebssicherheitsverordnung zu gewährleisten.

Themenschwerpunkte des Seminars sind unter anderem:

  • die neue TRwS 779 mit ihren umfangreichen Forderungen,
  • der Anwendungsbereich der BetrSichV,
  • das Anforderungsprofil bezüglich der befähigten Personen und die Bestellspezifikation.

Ein zentraler Punkt jeder Prüfung ist die korrekte Dokumentation. Daher wird ein besonderes Augenmerk auf die Erstellung und Pflege der Dokumente für die Ordnungsprüfung gelegt.

Weiterhin werden im Seminar folgende Punkte bearbeitet:

  • die Gefährdungsbeurteilungen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen,
  • notwendigen Prüflisten,
  • die Erstellung und Nachweispflicht von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten unter Einbeziehung der DIN 31051,
  • die Abgrenzung zu den überwachungsbedürftigen Anlagen,
  • die zwingend erforderlichen Betriebs- und Arbeitsanweisungen.

Zum Thema

    Die Forderungen aus dem WHG sorgen für deutliche Veränderungen in der AwSV und seinen Technischen Regeln.

    Die Betriebssicherheitsverordnung für AwSV-Anlagen (einschließlich HBV- sowie LAU-Anlagen) sieht vor, dass sachkundige Prüfungen durch befähigte Personen vorzunehmen sind. Diese befähigten Personen müssen vom Arbeitgeber dazu zwingend bestellt werden. Die Bestellung einer befähigten Person zur sachkundigen Prüfung einer AwSV-Anlage ist Bestandteil der Betreiberpflichten.

    Voraussetzung für die Bestellung zur befähigten Person ist das praktische Fachwissen sowie die eingehenden Kenntnisse hinsichtlich der aktuellen Vorgaben zur Prüfung sämtlicher Arbeitsmittel im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Daher werden in diesem Seminar die in §§ 14 und 15 der Betriebssicherheitsverordnung festgelegten Prüfungen eingehend erörtert. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Instandhaltung gemäß § 10 der Verordnung beleuchtet. Neben den organisatorischen und technischen Grundlagen werden die wesentlichen Aspekte der Dokumentation, der Gefährdungsbeurteilung sowie der Betriebsanweisung erarbeitet.

    Zielsetzung

    Alle erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung, Wartung und Instandhaltung von WHG/AwSV-Anlagen werden in diesem Lehrgang vermittelt. Mit der Entsendung von Mitarbeitern zu diesem Lehrgang können Betreiber der betroffenen Anlagen sicherstellen, dass nachweislich ausgebildete Personen für diese Tätigkeiten eingesetzt werden.

    Mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung wird sichergestellt, dass das Verständnis und die notwendigen Kenntnisse für die Abnahme durch Sachverständige nach AwSV gegeben sind.

     

    Teilnehmerkreis

    Betreiber von AwSV- (HBV- und LAU-Anlagen) und von Hydraulik- Anlagen, Betreiber von Anlagen mit brennbaren Flüssigkeiten (alte Vbf-Anlagen), Hersteller und Betreiber druckführender Säure- und Laugenanlagen (p > 0,5 bar), alle Arbeitgeber nach dem BtrVfG, Leiter eines QM-/QS-Wesens, alle Sachkundigen nach WHG, Hersteller von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

    Programm

    11.08.2025
    10:00—16:00
    Befähigte Person von WHG/AwSV-Anlagen Teil 1
    12.08.2025
    09:00—15:30
    Befähigte Person von WHG/AwSV-Anlagen Teil 2

    Journal

    Umweltschutz
    Als zukunftsweisender Ansatz in der Gestaltung wirtschaftlicher Prozesse entstand die Kreislaufwirtschaft als Reaktion auf die lineare Wirtschaftsweise, welche Ressourcen nach und nach erschöpft. Im folgenden Beitrag gehen wir auf die Grundprinzipien der Kreislaufwirtschaft ein, betrachten einige der bisherigen Meilensteine und erörtern das künftige Potenzial.
    Arbeitsschutz
    Um die Bedeutung von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit hervorzuheben und Teilnehmenden gleichzeitig aktuelle Einblicke und direkt umsetzbare Praxisanregungen zu bieten, veranstaltet das HDT jährlich seine große Arbeitsschutztagung. 2024 bot diese vom 24. bis 25. Januar zum mittlerweile 67. Mal umfangreiche Gelegenheiten, gemeinsam mit allen Teilnehmenden Beiträge zur Verbesserung der Sicherheit in der Arbeitswelt zu leisten.

    Preise

    Präsenz-Teilnahme
    1.490,00 €*
    Für HDT-Mitglieder
    1.341,00 €*

    mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme

    Ausgewählter Termin

    Mo. 11.08.2025, 10:00 Uhr —
    Di. 12.08.2025, 15:30 Uhr
    Maritim Seehotel Timmendorfer Strand
    Strandallee 73
    23669 Timmendorfer Strand
    Veranstaltungsnummer: VA25-00224

    Ansprechpartner

    Organisatorische Fragen:
    info@hdt.de
    +49 201 1803-1
    Fachliche Fragen:
    Dr. rer. nat. Uwe Schröer
    u.schroeer@hdt.de
    +49 201 1803-388

    Infos zu unseren Veranstaltungen

    Auf Wunsch konzipieren wir für Sie auch spezielle Online-Seminare nach Maß sowie virtuelle Inhouse-Seminare für Ihr Unternehmens­team.
    Nutzen auch Sie die Sommermonate, um Ihr Wissen an ausgesuchten Veranstaltungsorten aufzufrischen oder sich neue Qualifikationen anzueignen.