Sachverständige müssen immer häufiger erhebliche und teilweise auch gefährliche Mängel bei WHG/AwSV-Anlagen feststellen. Im schlimmsten Fall kann ein Produktionsstopp bis zur vollständigen Behebung der Mängel verfügt werden.
Dieser praxisorientierte Lehrgang dient dazu, Ihre WHG/AwSV-Anlagen rechtskonform zu betreiben und die erforderliche jährliche Unterweisung der Mitarbeiter gemäß den Forderungen der AwSV § 44 sowie § 9 der Betriebssicherheitsverordnung zu gewährleisten.
Ein zentraler Punkt jeder Prüfung ist die korrekte Dokumentation. Daher wird ein besonderes Augenmerk auf die Erstellung und Pflege der Dokumente für die Ordnungsprüfung gelegt.
Darüber hinaus werden zentrale Aspekte der Praxis aufgegriffen: die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für entsprechende Anlagen, der Einsatz notwendiger Prüflisten sowie die Nachweispflicht von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten unter Berücksichtigung der DIN 31051. Ergänzt wird dies durch die Abgrenzung zu überwachungsbedürftigen Anlagen sowie die zwingend erforderlichen Betriebs- und Arbeitsanweisungen.