Zum Thema
In den letzten Jahren wurden auf der europäischen Gesetzgebungsebene über die Novellierung verschiedener BVT-Dokumente Emissionsgrenzwertverschärfungen vorgenommen, die mit entsprechenden Übergangsfristen durch die Bundesregierung in nationales Recht überführt werden müssen. Das bedeutet, dass an einigen bestehenden Anlagen der Abgasreinigungsprozess angepasst bzw. erweitert oder erneuert werden muss.
Diese Emissionswertverschärfungen betreffen Großkraftwerke, Abfall- und EBS-Verbrennungsanlagen, Biomasse- und Industrieanlagen. Die Emissionsanforderungen für Industrieanlagen werden derzeit in dem dafür vorgesehenen Regelwerk der TA Luft festgeschrieben. Hier versucht der Gesetzgeber alle seit 2002 durch die EU erlassenen gesetzlichen Emissionswertvorgaben, meist als Emissionsbereich angegeben, in einer novellierten TA in nationale Emissionsanforderungen umzusetzen.
Für die Umsetzung der zu erwartenden Emissionsanforderungen steht eine Vielzahl von Verfahren zur Verfügung. Die Erfahrungen zeigen, dass für die Erfüllung der Emissionsanforderungen in der Regel keine Neuentwicklungen erforderlich sind, sondern eine intelligente Verschaltung bewährter Prozessstufen völlig ausreichend ist. Sehr häufig bietet dies eine gleichzeitige Betriebsmitteloptimierung.
In der Industrie und in der (kommunalen) Energiewirtschaft bestehen z.T. unterschiedliche Optimierungsansätze, sodass die jeweiligen Praxiserfahrungen auch für den jeweilig anderen Wirtschaftszweig von Vorteil sein können.
Neben den Emissionswertverschärfungen formieren sich immer häufiger die Forderungen nach einer ergänzenden CO2-Abscheidung. Der primäre Anspruch einer CO2-Abscheidung liegt sicherlich in der politischen und gesellschaftlichen Diskussion zum Klimawandel jedoch auch in einem Nachhaltigkeitsanspruch zur Gewinnung von Wertstoffen.