
Erstellung und Pflege von Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Arbeitsschutzverantwortliche sind nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung für ihr Unternehmen durchzuführen.
Eine regelmäßige Bewertung der Arbeitsbedingungen wird von folgenden Vorschriften verlangt: BetrSichV, ArbStättV, ASR V3 „Gefährdungsbeurteilung“ oder TRBS 1111.
Das Seminar "Erstellung und Pflege von Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)" vermittelt den Teilnehmern das Wissen und die Methodenkompetenzen zur selbständigen und effektiven Erstellung und Pflege von Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz. Sie erlernen ferner den praxisbezogenen Nutzen und die Vorteile einer Gefährdungsbeurteilung. Abgerundet wird das Seminar durch die Vermittlung der Methodenkompetenz, für eine rechtssichere Dokumentation im Umgang mit den Gefährdungsbeurteilungen.
Eine weitere Veranstaltung, die Sie auch interessieren dürfte ist: "Erstellung und Pflege von Gefährdungsbeurteilungen nach BetrSichV in der betrieblichen Praxis".
Zum Thema
Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen, ist für die verantwortlichen Personen nicht nur eine gesetzliche Pflicht. Strukturiert durchgeführt bilden diese die Basis einer guten betrieblichen Sicherheitsarbeit. Im Ergebnis ergeben sich so viele Synergien in der Umsetzung Ihre gesetzlichen Pflichten im Arbeitsschutz. Zum einen erfüllen die Seminarteilnehmer die Pflichten nach den §§ 5 und 6 ArbSchG zum anderen erhalten Sie eine tätigkeitsbezogene Unterweisungsvorlage.
Zielsetzung
Nach diesem Seminar können die Teilnehmer rechtssichere Gefährdungsbeurteilungen nach den aktuellen Arbeitsschutzvorschriften erstellen.
Teilnehmerkreis
Zielgruppe des Seminars sind Unternehmer, Fach- und Führungskräfte, Betriebsräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Mitarbeiter, die mit der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen beauftragt sind.
Programm
- Rechtsgrundlagen "Unternehmerpflichten - Verantwortung im Arbeitsschutz"
- Auszüge Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Schnittstellen zu den übrigen Arbeitssicherheitsgesetzen und Verordnungen
- Aufbau und Formen von Gefährdungsbeurteilungen
- Arbeitsgruppe Teil 1: Gefahren und das Risiko erkennen
- Arbeitsgruppe Teil 2: Maßnahmen finden und das Risiko minimieren
- Wirksamkeitskontrolle rechtssicher durchgeführt
- Rechtssichere Dokumentation der Gefährdungsbeurteilungen
Referenten
B & K NRW-Arbeitsschutz GmbH & Co.KG, Hamm
Jahrgang 1962, hat seine Erfahrungen im Arbeitsschutz als Fachkraft für Arbeitssicherheit in der Schwerindustrie und als langjähriges Vorstandsmitglied bei der BG RCI erworben. Darüber hinaus ist er Dozent und Ausbilder für mehrere Berufsgenossenschaften und für das Haus der Technik in Essen. Seine Expertenkompetenzen liegen im Bereich der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und der rechtssicheren Aufstellung von Unternehmen im Arbeitsschutz. Seine beruflichen Qualifikationen sind: Staatl. gepr. Elektroniktechniker, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Geschäftsleitung bei der B&K NRW-Arbeitsschutz GmbH & Co. KG.
Hinweise
Das Seminar „Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG“ bildet die Grundlage für das Seminar „Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV“.
Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.
Preise
mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme
Ausgewählter Termin
Mi. 11.03.2026, 17:00 Uhr
Hollestr. 1
45127 Essen
Digitaler Campus
Ansprechpartner
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Ute Jasper
U.Jasper@hdt.de
+49 201 1803-239


