Erstellung und Pflege von Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

inklusive der rechtsicheren Dokumentensteuerung in der betrieblichen Praxis

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Erstellung und Pflege von Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Arbeitsschutzverantwortliche sind nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung für ihr Unternehmen durchzuführen.

Eine regelmäßige Bewertung der Arbeitsbedingungen wird von folgenden Vorschriften verlangt: BetrSichV, ArbStättV, ASR V3 „Gefährdungsbeurteilung“ oder TRBS 1111.

Das Seminar "Erstellung und Pflege von Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)" vermittelt den Teilnehmern das Wissen und die Methodenkompetenzen zur selbständigen und effektiven Erstellung und Pflege von Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz. Sie erlernen ferner den praxisbezogenen Nutzen und die Vorteile einer Gefährdungsbeurteilung. Abgerundet wird das Seminar durch die Vermittlung der Methodenkompetenz, für eine rechtssichere Dokumentation im Umgang mit den Gefährdungsbeurteilungen.  

Eine weitere Veranstaltung, die Sie auch interessieren dürfte ist: "Erstellung und Pflege von Gefährdungsbeurteilungen nach BetrSichV in der betrieblichen Praxis".

Zum Thema

Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen, ist für die verantwortlichen Personen nicht nur eine gesetzliche Pflicht. Strukturiert durchgeführt bilden diese die Basis einer guten betrieblichen Sicherheitsarbeit. Im Ergebnis ergeben sich so viele Synergien in der Umsetzung Ihre gesetzlichen Pflichten im Arbeitsschutz. Zum einen erfüllen die Seminarteilnehmer die Pflichten nach den §§ 5 und 6 ArbSchG zum anderen erhalten Sie eine tätigkeitsbezogene Unterweisungsvorlage.

Zielsetzung

Das Seminar vermittelt die rechtlichen Grundlagen und die praktische Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Es werden detailliert die zentrale Verantwortung des Arbeitgebers sowie die spezifischen Pflichten und Haftungsrisiken von Führungskräften im Bereich der Betriebssicherheit erläutert. Neben einer Darstellung der gesetzlichen Hierarchie werden organisatorische Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie notwendige Dokumentationspflichten thematisiert. Zudem erhalten die Teilnehmende eine umfangreiche Übersicht, die von der Anlagenprüfung bis hin zur Qualifizierung von Brandschutzhelfern reicht. Das Seminar dient als strukturierter Leitfaden für Entscheidungsträger, um Sicherheitsstandards am Arbeitsplatz systematisch bewerten und verbessern zu können.

Teilnehmerkreis

Zielgruppe des Seminars sind Unternehmer, Fach- und Führungskräfte, Betriebsräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitsschutzkoordinatoren und Arbeitsschutzbeauftragte, Mitarbeiter, die mit der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen beauftragt sind, Mitarbeitende im Gesundheitsmanagement.

Programm

25.11.2026
09:00—17:00
Gefährdungsbeurteilungen nach ArbSchG
Volker Blaszyk
B&K NRW-Arbeitsschutz GmbH & Co. KG

Referenten

VB
Volker Blaszyk
B&K NRW-Arbeitsschutz GmbH & Co. KG

B & K NRW-Arbeitsschutz GmbH & Co.KG, Hamm

Jahrgang 1962, hat seine Erfahrungen im Arbeitsschutz als Fachkraft für Arbeitssicherheit in der Schwerindustrie und als langjähriges Vorstandsmitglied bei der BG RCI erworben. Darüber hinaus ist er Dozent und Ausbilder für mehrere Berufsgenossenschaften und für das Haus der Technik in Essen. Seine Expertenkompetenzen liegen im Bereich der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und der rechtssicheren Aufstellung von Unternehmen im Arbeitsschutz. Seine beruflichen Qualifikationen sind: Staatl. gepr. Elektroniktechniker, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Geschäftsleitung bei der B&K NRW-Arbeitsschutz GmbH & Co. KG.

Hinweise

Das Seminar „Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG“ bildet die Grundlage für das Seminar „Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV”.

Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.

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Häufig von Teilnehmenden gestellte Fragen zum Thema ‘Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)’

Welche gesetzlichen Anforderungen gelten bei einer Gefährdungsbeurteilung nach dem ArbSchG?

Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitgeber verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln, zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Die Gefährdungsbeurteilung muss alle Tätigkeiten und Arbeitsbereiche berücksichtigen und regelmäßig überprüft werden.

Wer ist im Unternehmen für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich?

Die Verantwortung liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber bzw. der Unternehmensleitung. Die praktische Durchführung kann an Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder externe Experten delegiert werden – die Gesamtverantwortung bleibt jedoch beim Arbeitgeber.

Wie erstellt man eine rechtssichere Gefährdungsbeurteilung Schritt für Schritt?

Eine Gefährdungsbeurteilung erfolgt typischerweise in folgenden Schritten:

  1. Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen
  2. Gefährdungen ermitteln
  3. Risiken bewerten
  4. Schutzmaßnahmen definieren
  5. Maßnahmen umsetzen
  6. Wirksamkeit kontrollieren
  7. Ergebnisse dokumentieren
  8. Regelmäßig aktualisieren

Welche Dokumentationspflichten müssen Arbeitgeber erfüllen?

Unternehmen müssen die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung dokumentieren. Dazu gehören:

  • erkannte Gefährdungen,
  • festgelegte Maßnahmen,
  • Verantwortlichkeiten,
  • Prüfergebnisse und
  • Umsetzungsnachweise.

Die Dokumentation dient als Nachweis gegenüber Behörden und Berufsgenossenschaften.

Welche typischen Fehler passieren bei Gefährdungsbeurteilungen – und wie vermeidet man sie?

Häufige Fehler sind:

  • unvollständige Erfassung von Gefährdungen,
  • fehlende Aktualisierung,
  • reine Standardvorlagen ohne Praxisbezug,
  • mangelnde Dokumentation,
  • keine Wirksamkeitskontrolle.

Vermeiden lassen sich diese Fehler durch strukturierte Prozesse, Mitarbeitereinbindung und regelmäßige Überprüfungen.

Wie häufig müssen Gefährdungsbeurteilungen aktualisiert werden?

Eine Aktualisierung ist erforderlich:

  • bei Veränderungen von Arbeitsmitteln oder Prozessen,
  • nach Unfällen oder Beinaheunfällen,
  • bei neuen gesetzlichen Vorgaben,
  • oder wenn neue Erkenntnisse zu Gefährdungen vorliegen.

Zusätzlich empfiehlt sich eine regelmäßige Überprüfung in festen Abständen.

Welche Rolle spielen psychische Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung?

Psychische Belastungen sind ausdrücklich Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung. Dazu zählen beispielsweise:

  • Zeitdruck,
  • Arbeitsverdichtung,
  • Konflikte,
  • fehlende Kommunikation,
  • Schichtarbeit oder
  • ständige Unterbrechungen.

Unternehmen müssen auch diese Belastungen bewerten und geeignete Maßnahmen entwickeln.

Welche Vorlagen oder digitalen Tools erleichtern die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen?

Hilfreich sind:

  • branchenspezifische Checklisten,
  • digitale Arbeitsschutz-Software,
  • Vorlagen der Berufsgenossenschaften,
  • mobile Prüf-Apps,
  • Maßnahmen- und Dokumentationssysteme.

Digitale Lösungen erleichtern insbesondere Aktualisierung, Nachverfolgung und Archivierung.

Welche Konsequenzen drohen bei fehlenden oder mangelhaften Gefährdungsbeurteilungen?

Mögliche Folgen sind:

  • Bußgelder,
  • behördliche Auflagen,
  • Haftungsrisiken,
  • Probleme mit Versicherungen,
  • erhöhte Unfallgefahr,
  • Imageschäden.

Bei schweren Verstößen können auch strafrechtliche Konsequenzen entstehen.

Wie können Führungskräfte und Mitarbeitende sinnvoll in den Prozess eingebunden werden?

Eine erfolgreiche Gefährdungsbeurteilung lebt von der Beteiligung der Beschäftigten. Sinnvolle Maßnahmen sind:

  • Workshops und Begehungen,
  • Mitarbeiterbefragungen,
  • regelmäßige Sicherheitsgespräche,
  • Meldesysteme für Gefährdungen,
  • Schulungen und Unterweisungen.

Mitarbeitende kennen die tatsächlichen Risiken im Arbeitsalltag oft am besten und liefern wertvolle Hinweise für praktikable Schutzmaßnahmen.

Preise

Präsenz-Teilnahme
ab 890,00 €*
HDT-Mitglieder
ab 820,00 €*
Online-Teilnahme
ab 890,00 €*
HDT-Mitglieder
ab 820,00 €*

mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme

Termine

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Ansprechpartner

Organisatorische Fragen:
info@hdt.de
+49 201 1803-1
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