Das zweitägige Hybrid-Seminar vertieft die Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei personellen Maßnahmen mit Schwerpunkt auf den Zustimmungsverfahren nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Im Mittelpunkt stehen Einstellungen, Versetzungen und Eingruppierungen nach § 99 BetrVG sowie die Beteiligung bei Kündigungen nach § 102 BetrVG.
Vor dem Hintergrund einer zunehmend komplexen betrieblichen Praxis werden die formalen und inhaltlichen Anforderungen an Beteiligungsverfahren systematisch dargestellt. Besonderes Gewicht liegt auf der rechtssicheren Prüfung von Maßnahmen des Arbeitgebers sowie auf den Möglichkeiten und Grenzen der Einflussnahme durch den Betriebsrat.
Ein zentraler Bestandteil ist die Zustimmungsverweigerung nach § 99 BetrVG. Behandelt werden die einzelnen Verweigerungsgründe, Fristen sowie die rechtlichen Konsequenzen fehlerhafter Verfahren. Ergänzend wird das gerichtliche Zustimmungsersetzungsverfahren eingeordnet. Darüber hinaus wird die Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigungen nach § 102 BetrVG vertieft. Es wird aufgezeigt, welche Anforderungen an die Anhörung zu stellen sind und welche Auswirkungen Fehler auf die Wirksamkeit von Kündigungen haben.
Die Schulung verbindet die rechtliche Systematik mit praxisnahen Fallkonstellationen und zeigt, wie Beteiligungsrechte in personellen Angelegenheiten effektiv genutzt und typische Fehler vermieden werden können.