Die Haftung von Ingenieuren und Architekten

Architektinnen & Ingenieure haften bei Auftraggebenden wegen Mängeln ihrer Leistung und durch sie verursachte Schäden, oft parallel zu anderen Beteiligten. Neben den Haftungsvoraussetzungen wird auch deren Begrenzung und die Versicherung besprochen.

Die Haftung von Ingenieuren und Architekten

Architektinnen & Ingenieure haften bei Auftraggebenden wegen Mängeln ihrer Leistung und durch sie verursachte Schäden, oft parallel zu anderen Beteiligten. Neben den Haftungsvoraussetzungen wird auch deren Begrenzung und die Versicherung besprochen.