Qualifizierung zur Beauftragten Person für Aufzugsanlagen

Fachausbildung zur Personenbefreiung in Aufzugsanlagen und Vorgehensweisen in Notfällen gem. Betriebssicherheitsverordnung, TRBS 3121 und TRBS 2181

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Qualifizierung zur Beauftragten Person für Aufzugsanlagen

Sicher befreien, rechtssicher handeln

Ein steckengebliebener Aufzug ist für Betroffene eine Stresssituation – für Sie als Betreiber oder Verantwortlichen ist er eine rechtliche Prüfungsinstanz.

Spätestens seit der letzten Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Verschärfung der Anforderungen an das Notrufmanagement (Stichwort: Fernnotrufsystem-Pflicht) ist die Personenbefreiung keine bloße Gefälligkeit mehr, sondern ein hochgradig regulierter Prozess.

Warum dieses Seminar jetzt entscheidend ist:
Die Zeit der „klassischen Aufzugswärter“ ist vorbei. Heute fordert der Gesetzgeber gemäß TRBS 3121 eine nachweislich unterwiesene, „beauftragte Person“. Ohne aktuelle Fachkunde riskieren Sie im Ernstfall nicht nur Verzögerungen bei der Rettung, sondern auch erhebliche haftungsrechtliche Konsequenzen. Unser Seminar setzt genau hier an: Wir schlagen die Brücke zwischen komplexen Paragrafen und dem beherzten Handeln vor Ort.

Ihr konkreter Nutzen:

  • Rechtssicherheit: Sie lernen, wie Sie die gesetzliche Pflicht zur Personenbefreiung innerhalb der geforderten 30 Minuten organisatorisch und praktisch sicherstellen.
  • Handlungskompetenz: Wir trainieren die Kommunikation mit eingeschlossenen Personen und das sichere Manövrieren des Fahrkorbs – damit Sie auch unter Druck souverän bleiben.
  • Haftungsschutz: Durch die lückenlose Dokumentation der Unterweisung erfüllen Sie Ihre Nachweispflichten gegenüber Behörden.

Was uns unterscheidet:
Dieses Seminar ist keine graue Theorie-Vorlesung. Unser Alleinstellungsmerkmal ist der starke Fokus auf die reale Anlagenpraxis.
Wir vermitteln Ihnen nicht nur das „Was“, sondern das „Wie“ – abgestimmt auf moderne, triebwerksraumlose Anlagen und aktuelle Notrufsysteme nach VDI 4705. Wir machen Sie fit für den Ernstfall, damit Sie im entscheidenden Moment der Fels in der Brandung sind.

In der Schulung wird ergänzend praxisnah vermittelt, wie künstliche Intelligenz (KI / AI) gezielt eingesetzt werden kann, insbesondere zur effizienten und strukturierten Erstellung von Checklisten für die Tätigkeit als befähigte Person.

Im Anschluss an die theoretische Wissensvermittlung erfolgen praktische Erläuterungen an im Betrieb befindlichen Personenaufzügen vor Ort.

Zum Thema

Dieses Seminar qualifiziert Sie zur beauftragten Person für Aufzugsanlagen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV und der technischen Regel TRBS 3121.

In der Haustechnik ist diese Unterweisung für Hausmeister/innen und technisches Personal essenziell, um die rechtssichere Personenbefreiung bei einem Aufzugstillstand zu gewährleisten. Die inhaltlichen Schwerpunkte umfassen die gesetzlichen Betreiberpflichten, die Gefährdungsbeurteilung sowie das Notrufmanagement nach VDI 4705.

Teilnehmende lernen den sicheren Umgang mit dem Notbefreiungssystem, die Nutzung des Dreikantschlüssels zur Notentriegelung der Schachttüren und das manuelle Bewegen des Fahrkorbs zur Bündigstellung.

Wichtige Fachbegriffe wie Zweiwege-Kommunikationssystem, Notfallplan, Aufzugswärter, Fangvorrichtung und Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle ZÜS werden detailliert behandelt.

Die Veranstaltung kombiniert theoretisches Fachwissen mit praktischen Übungen zur Notbefreiung direkt an der Anlage.

Zielsetzung

Diese Veranstaltung stellt die rechtskonforme Betriebssicherheit von Aufzugsanlagen sicher und schützt Betreiber vor Haftungsrisiken.
Durch den Erwerb fundierter Kenntnisse der TRBS 3121 und BetrSichV wird die Eigenkompetenz zur Personenbefreiung gestärkt, was teure externe Einsätze von Notdiensten reduziert.

Die Teilnehmenden beherrschen den sicheren Umgang mit Notentriegelungssystemen, das taktisch richtige Handeln bei Betriebsstörungen sowie die rechtssichere Dokumentation im Aufzugsbuch.

Teilnehmerkreis

  • Technisches Gebäudemanagement & Haustechnik: Fachkräfte im Bereich Haustechnik, Facility Management und Instandhaltungsleitung, die die Funktionsfähigkeit von Anlagen überwachen und im Störungsfall als erste Ansprechpersonen vor Ort agieren.
  • Hausmeisterdienst & Objektbetreuung: Mitarbeitende in Wohn- und Gewerbeimmobilien, die im Rahmen der Betreiberpflichten die Rolle der „beauftragten Person“ übernehmen und tägliche Funktionskontrollen sowie Notbefreiungen durchführen.
  • Sicherheitsbeauftragte & Fachkräfte für Arbeitssicherheit: Zuständige Personen für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen sowie für die Einhaltung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) im Unternehmen.
  • Hausverwaltung & Immobilieneigentum: Verantwortliche Personen, die die rechtliche Haftung für Aufzugsanlagen tragen und sicherstellen, dass qualifiziertes Personal für das Notrufmanagement gemäß VDI 4705 zur Verfügung steht.
  • Wach- und Sicherheitsdienste: Mitarbeitende, die im Rahmen von Revierfahrten oder Objektschutzdiensten die Aufschaltung von Fernnotrufsystemen betreuen und vor Ort Erstmaßnahmen einleiten.

Programm

30.11.2026
09:00—10:30
Rechtlicher Rahmen & Verantwortung
10:30—10:45
Kaffeepause
10:45—12:15
Technik & Notrufmanagement
12:15—13:15
Mittagessen
13:15—14:30
Praxis am Objekt (Der Ernstfall)
14:30—16:00
Lernerfolgskontrolle & Abschluss

Hinweise

Um die Sicherheit bei der Personenbefreiung und die Wirksamkeit der Unterweisung zu gewährleisten, sollten Teilnehmende folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestalter: Vollendung des 18. Lebensjahres (Voraussetzung für die Übertragung von sicherheitsrelevanten Betreiberpflichten).
  • Körperliche Eignung: Uneingeschränkte Mobilität und Belastbarkeit, um den Maschinenraum oder die Schachtgrube über Leitern oder enge Zugänge zu erreichen sowie die Kraft zum manuellen Bewegen des Fahrkorbs (Handrad- oder Bremslüftbetrieb).
  • Sinneswahrnehmung: Ausreichendes Seh- und Hörvermögen, um optische Signale der Steuerung und akustische Rückmeldungen eingeschlossener Personen sicher wahrzunehmen.
  • Technisches Verständnis: Grundkenntnisse in mechanischen und elektrischen Abläufen sind vorteilhaft, um die Funktionsweise von Sicherheitsbauteilen wie der Fangvorrichtung oder dem Geschwindigkeitsbegrenzer zu verstehen.
  • Sprachkompetenz: Ausreichende Deutschkenntnisse, um Betriebsanleitungen, Prüfberichte der ZÜS und den gesetzlich geforderten Notfallplan sicher lesen und im Notfall klare Anweisungen geben zu können.
  • Psychische Belastbarkeit: Fähigkeit, in Stresssituationen Ruhe zu bewahren und beruhigend auf eingeschlossene Personen einzuwirken.

Journal

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