Zum Thema
Die Planung, Erstellung und Abnahme von Bauleistungen erfordert gründliche Kenntnisse über die zu erfüllenden Pflichten sowie die durch die einschlägigen Regelwerke (Normen, etc...) und den zugrunde liegenden Vertrag geforderten und einzuhaltenden Beschaffenheiten und Eigenschaften von Planungs- und Bauleistungen zur Sicherstellung der Mangelfreiheit und des Erfolgs im Sinne des Werkvertragsrechts.
Darüber hinaus ergeben sich infolge der Nutzung im Bestand bauteil- und konstruktionsbedingte, typische Schadensbilder.
Die Teilnehmenden erhalten eine systematische, an der Baupraxis orientierte Darstellung, die geeignet ist, die Pflichterfüllung der Projektbeteiligten sicherzustellen, zukünftig Mängel zu vermeiden, im Rahmen von Abnahmen den Erfolg von Bauleistungen sicher feststellen und Schäden in ihren Ursachen, Auswirkungen und Sanierungsmöglichkeiten beurteilen zu können.