Arbeitsschutzmanagement Seminare und Weiterbildungen

Sicherheitsbeauftragte Seminare und Weiterbildungen

Was ist Arbeitsschutzmanagement?

Arbeitsschutzmanagement beinhaltet ein fortlaufend aktualisiertes System zur Einhaltung gesetzlicher Sicherheitsmaßnahmen. Es beinhaltet eine systematische Erfüllung und Dokumentation aller Arbeitsschutzpflichten. Das Haus der Technik bietet praxisnahe Fortbildungen an, die Themen wie Gefährdungsbeurteilung, betriebliche Sicherheitsverordnung, verhaltensorientierten Arbeitsschutz und den Umgang mit Fremdfirmen sowie Schulungen für Arbeitsschutzmanagement-Beauftragte umfassen. Diese Kurse vermitteln neueste juristische Kenntnisse und Richtlinien für Fachkräfte.

22 Angebote
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Hybrid
gemäß § 8 ArbSchG und § 6 DGUV Vorschrift 1
Betriebliche Führungskräfte erfahren Haftungsfragen und präventive Maßnahmen zum Thema Arbeitssicherheit Fremdfirmen und einen Leitfaden zur Umsetzung
Termine
24.02.26—25.02.2625.02.27—26.02.2728.04.26—29.04.2627.04.27—28.04.2716.06.26—17.06.2615.06.27—16.06.2722.06.26—23.06.2628.06.27—29.06.2724.08.26—25.08.2606.10.27—07.10.2706.10.26—07.10.2607.12.27—08.12.2702.12.26—03.12.26
Orte
Starnberg
,
Essen
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Travemünde
,
Timmendorfer Strand
,
Bingen
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München
Hybrid
Manager von Prozessen für Umweltschutz, Gesundheitsschutz und Arbeitsschutz im Betrieb
Ausbildung EHS-Manager/EHS-Managerin - HDT: Sie erfahren Instrumente und Hilfsmittel zur Umsetzung eines effektiven EHS-Managements
Termine
17.03.26—19.03.2603.03.27—05.03.2724.06.26—26.06.2630.06.27—02.07.2726.08.26—28.08.2623.11.27—25.11.2724.11.26—26.11.26
Orte
Essen
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Starnberg
,
Timmendorfer Strand
,
Travemünde
,
München
Hybrid
Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG
Umfassender Erfahrungsaustausch und update für Kransachverständige und alle, die mit Kranen zu tun haben.
Termine
12.03.2602.12.2618.10.2707.05.2611.03.2719.10.2613.05.27
Orte
Essen
,
München
,
Berlin
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Hamburg
,
Teltow
Hybrid
auf Grundlage des SGB VII und der DGUV Vorschrift 1
Praxisnahe intensivausbildung zum Sicherheitsbeauftragten in 2 Tagen
Termine
26.02.26—27.02.2601.03.27—02.03.2709.06.26—10.06.2608.06.27—09.06.2717.11.26—18.11.2609.12.27—10.12.27
Orte
Essen
Hybrid
Gefährdungsbeurteilung, Prüfungen und Arbeitgeberpflichten nach BetrSichV und Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
Die Veranstaltung zeigt praxisnah, wie Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der TRBS in Gefährdungsbeurteilung, sichere Arbeitsmittel, Prüffristen sowie Planung und Dokumentation von Prüfungen umgesetzt werden.
Termine
09.03.2623.11.2617.06.2718.06.2611.03.2715.11.27
Orte
Essen
Präsenz
„Pflichten des Arbeitgebers“ rechtssicher und effektiv erfüllen
Termine
09.03.26—10.03.2601.03.27—02.03.2714.09.26—15.09.2613.09.27—14.09.27
Orte
Essen
,
Berlin
Hybrid
Konkretisierung der Baustellenverordnung durch technische Regeln (RAB) – Sicherheit und praxisnahe Umsetzung auf der Baustelle.
Die RAB als Navigationssystem! Erfahren Sie, wie Sie die Baustellenverordnung praxisnah umsetzen, Risiken minimieren und Ihre Baustellen optimal organisieren. Nutzen Sie die RAB für mehr Sicherheit, Effizienz und Rechtssicherheit!
Termine
11.02.2628.01.2706.11.2602.12.27
Orte
Essen
Hybrid
Bauverantwortliche, Koordinatorinnen/Koordinatoren, Arbeitgebende, Sicherheitsfachkräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, SiGeKo, Beschäftigte, Bauleitende, gefährliche Arbeiten, technische Regeln für Baustellen (RAB)
Erfahren Sie alles Wichtige zur Baustellenverordnung: Von SiGe-Plan und Koordinationspflichten bis zu sicherem Arbeitsschutz. Praxisnah, kompakt und aktuell – sichern Sie sich Fachwissen für eine sichere, gesetzeskonforme Baustellenorganisation.
Termine
10.02.2627.01.2705.11.2601.12.27
Orte
Essen
Präsenz
Anlagensicherheit, Störfallvorsorge, Alarm- und Gefahrenabwehrplanung, Schnittstelle Betrieb & Behörde
Termine
21.09.26—22.09.2620.09.27—21.09.2715.03.27—16.03.27
Orte
Essen
Hybrid
Interner Auditor / interne Auditorin nach DIN ISO 45001
Diese Veranstaltung vermittelt praxisnahes Wissen zur Durchführung von AMS-Audits gemäß DIN EN ISO 19011. Sie stärkt Kompetenzen in Risikoanalyse und Optimierung der Arbeitsschutzprozesse.
Termine
04.03.26—05.03.2623.02.27—24.02.2721.10.26—22.10.26
Orte
Essen
Hybrid
Ausbildung zum/zur Arbeitsschutzmanagement-Beauftragten: Fokus auf AMS, Rechtssicherheit, Gefährdungsbeurteilung und Präventionskultur. Ziel: Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen systematisch noch besser zu machen.
Termine
02.03.26—03.03.2616.02.27—17.02.2719.10.26—20.10.26
Orte
Essen
Hybrid
Fortbildung im Sinne des § 5 (3) des Arbeitssicherheitsgesetzes - 70. Tagung mit begleitender Fachausstellung
Diese Arbeitsschutz Fachtagung im Sinne des § 5 (3) des Arbeitssicherheitsgesetzes vermittelt komprimiert an zwei Tagen die aktuellen Neuerungen im Arbeitsschutz. Begleitend findet eine Fachausstellung statt.
Termine
04.02.26—05.02.2602.02.27—03.02.27
Orte
Essen
Hybrid
Zuweisung von Aufgaben und Kompetenzen, Gerichtsfeste Unternehmensorganisation, Führungsverantwortung und rechtliche Konsequenzen - im Klartext
Erfahren Sie das Know-how für eine funktionierende Sicherheitsorganisation im Unternehmen: Verantwortungsbereiche, Delegation, gerichtsfeste Organisation.
Termine
22.01.2618.02.27
Orte
Essen
Hybrid
Update zu den Themen Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz
Bleiben sie als geprüfte(r) EHS-Manager/in (HSE-Manager/in) weiter am Ball. Nutzen Sie die Chance und vernetzen Sie sich bei der gemeinsamen Abendveranstaltung und maximieren sie somit ihren Nutzen der Veranstaltung.
Termine
20.01.26—21.01.2615.02.27—16.02.27
Orte
Essen
Hybrid
Aufbau und Weiterentwicklung von Arbeitsschutzmanagementsystemen nach ISO 45001
Wie Sie ein Arbeitsschutzmanagementsystem oder SGA-Managementsystem gemäß ISO 45001 in Ihrem Unternehmen implementieren.
Termine
09.02.26—12.02.26
Orte
Essen
Präsenz
Ein Tool zur Reduzierung von Unfällen und Kosten im Arbeitsschutz
Erfahren Sie, wie Behavior Based Safety (BBS) Arbeitsunfälle reduziert und Kosten senkt! Besuchen Sie unser Seminar zur verhaltensbasierten Sicherheit.
Termine
03.11.26—04.11.26
Orte
Essen
Hybrid
Sie lernen wesentliche Inhalte des Arbeitsschutzrechts, eine Prozessstruktur zur betrieblichen Umsetzung, eine rechtssichere Dokumentenstruktur.
Termine
22.04.26
Orte
Essen
Hybrid
Bei gesetzlichen Änderungen immer aktuell bleiben
Das Seminar richtet sich an Arbeitsschutzverantwortliche in Unternehmen. Es bietet umfassende Beratung zu Neuerungen im Arbeitsschutz und zielt darauf ab, Führungskräfte und Beschäftigte zu informieren sowie den Arbeitsschutz zu verbessern.
Termine
16.03.26—17.03.26
Orte
Essen
Hybrid
Grundlagen der ArbStättV und Arbeitsstättenrichtlinien kennen und anwenden, um Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen
Termine
20.04.26—21.04.26
Orte
Essen
Präsenz
Sichere und wirkungsvolle Benutzung von Atemschutzgeräten. Gesetzliche Einordnung Ihrer Aufgaben.
Wunschtermin anfragen
Hybrid
Aufbauseminar: Geänderte und zusätzliche Anforderungen – insbesondere zur barrierefreien Gestaltung – kennen und sicher umsetzen lernen
Wunschtermin anfragen
Hybrid
Leitlinien zum praxisnahen sicheren Umgang mit Lithium-Ionen- und Lithium-Metall-Batterien – Konzepte, Erfahrungen und Empfehlungen für Praktiker
Praxisnahe Einführung zu Sicherheitsthemen, Problemen und Lösungen beim Umgang mit der Lithium-Technologie
Wunschtermin anfragen

Ihre Vorteile beim Besuch unserer Arbeitsschutzmanagementveranstaltungen:

• Unsere Veranstaltungen im Arbeitsschutzbereich werden gemäß ArbSchg, BetrSichV und dem berufsgenossenschaftlichen Regelwerk durchgeführt,
• Sie lernen, effizient und wirtschaftlich die Vorschriften in Ihrem Unternehmen umzusetzen
• Erfahrene Praktiker beraten und unterstützen Sie
In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer – gemäß DGUV Vorschrift 1 und SGB VII §22 – Sicherheitsbeauftragte zu bestellen.
Typische Aspekte eines Arbeitsschutzmanagementsystems sind u. a.:
• Organisation des Arbeitsschutzes (mit entsprechenden Aufgaben- und Funktionsbeschreibungen, Bestellungen, Organigramm)
• Gefährdungsbeurteilung (Ermittlung und Bewertung der möglichen Gefährdungen und Belastungen im Betrieb)
• Qualifikation, Schulung, Unterweisung des Personals
• Umgang mit Fremdfirmen und AÜG-Personal
• Prüfung, Wartung, Instandhaltung
• Arbeitsmedizin
• Umgang mit Unfall/Beinaheunfall.

Alle diese Maßnahmen werden dokumentiert, kontrolliert und auf dem neuesten Stand gehalten. Die geläufigen Arbeitsschutzmanagementsysteme wie OHSAS 18001, SCC, ASCA oder OHRIS bedienen sich dieser Aspekte.

Arbeitsschutzrecht:

Im Arbeitsschutzrecht beschreibt die moderne Betriebs- und Anlagensicherheit ein komplexes Wirkungsgefüge verschiedener Faktoren. Im wesentlichen zählen dazu der Betrieb, die Beschäftigten, die Arbeitsmittel und die Anlagenüberwachung. Als vom Umfang mit 27 Paragraphen und fünf Anhängen sehr knappe Betriebssicherheitsverordnung, sind die Aussagen jedoch sehr bedeutsam. So finden Verpflichtungen des Bereitstellers und Benutzers von Arbeitsmitteln eine gesetzliche Grundlage, der betriebliche Explosionsschutz erhält eine besondere Bedeutung, die Anforderungen an alle Arbeitsmittel (einfache und weitergehende) sind besonders hinsichtlich ihrer Prüffristen europäisch einheitlich geregelt und das Anzeigeverfahren ist verändert. Die Entwicklung im deutschen Arbeitsschutzrecht wird in den nächsten Jahren sehr spannend sein und tiefgreifende Veränderungen mit sich bringen, so wird das Unfallverhütungrecht und die Technischen Regeln aufgrund der Betriebssicherheitsverordnung reformiert.
Im § 5 des Arbeitsschutzgesetzes ist die Beurteilung der Arbeitsbedingungen verankert. Anhand einer Arbeitsplatzbeurteilung ermittelt der Arbeitgeber den Zustand des Arbeitsplatzes und -umfelds und die Gefährdungen, denen seine Mitarbeiter ausgesetzt werden und bestimmt damit, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Die Arbeitsplatzbeurteilung ist ein komplexes Instrumentarium, das bezogen auf den jeweiligen Arbeitsplatz alle Aspekte der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung erkennt, bewertet und beseitigt. Neben den rechtlichen Grundlagen spielen die Gefährdungs- und Belastungsfaktoren, das Erkennen von Gefährdungspotenzialen und deren effektive Dokumentation eine besondere Rolle.

Umgang mit Fremdfirmen:

Wer ist für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb verantwortlich?

Durch den stetig steigenden Einsatz von Fremdfirmen im eigenen Betrieb ergibt sich die Notwendigkeit einer sicheren Organisation und den Bedarf mit geeigneten Werkzeugen den Ablauf dieser Einsätze gerichtsfest, vor allem aber auch sicher zu lenken. 90 Prozent der deutschen Unternehmen arbeiten mit Fremdfirmen. Das kann externes Personal für Dienst- und Werktätigkeiten sein (z. B. der externe Betriebsarzt, die Reinigungsfirma, das Catering-Personal im Betriebsrestaurant oder die Elektro-Fachfirma).
Fremdfirmen stellen immer wieder ein großes Problem in der Arbeitssicherheit dar: Fehlende Einweisung, fehlendes Pflichtbewusstsein, das Nichtkennen der Gegebenheiten vor Ort etc. führen wiederholt zu unnötigen Unfällen, kritischen Situationen und Unstimmigkeiten. Mitarbeiter von Fremdfirmen verunfallen dreimal häufiger als eigene Mitarbeiter. Nicht umsonst ist der Auftraggeber gesetzlich verpflichtet, Fremdfirmen angemessen in die örtlichen Gegebenheiten und Unfallgefahren einzuweisen.

Wie setzt man Fremdfirmen sicher ein?

Die Grundpflichten gegenüber Fremdfirmen sind konkret:

  • Richtige Auswahl („der Billigste ist nicht unbedingt der Beste“)
  • Einweisung
  • Kontrolle.

Diese Maßnahmen sollten unbedingt schriftlich dokumentiert werden. Sinnvoll ist auch das Erstellen einer Haus- oder Fremdfirmenordnung, in der diese hinsichtlich der betrieblichen Gegebenheiten, möglichen Gefahren, erforderlichen Verhaltensmaßnahmen und der Ansprechpartner kurz und knapp informiert werden. Auch kann diese Haus- oder Fremdfirmenordnung bereits als Vertragsbestandteil herangezogen werden – und als Voraussetzung für die Auftragserteilung verpflichtet werden.
Diese Fremdfirmenordnung soll einen störungsfreien Arbeitsablauf ermöglichen und wesentlich zu Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten und sonstiger Personen (z. B. Gäste und Besucher) beitragen. Sie enthält Regelungen zur Organisation, Koordination und Überwachung des sicheren Betriebes und umfasst Maßgaben zur Arbeitssicherheit, die insbesondere die Zusammenarbeit aller Beteiligten betreffen. Jede Fremdfirma hat sein Personal über den Inhalt der Fremdfirmenordnung zu unterrichten; ihre Einhaltung ist Teil der Vertragserfüllung und kann bei Nichteinhaltung ohne weitere Androhung zum Hausverweis und zur Aufhebung des Vertrags führen.
Die Veranstaltungen des Hauses der Technik im Arbeitschutzbereich stehen für praktische Hilfe bei der Umsetzung eines erfolgreichen Arbeitsschutzorganisation und Prävention in den Unternehmen.

Was ist verhaltensorientiertes Arbeitsschutzmanagement?

Verhaltensorientiertes Arbeitsschutzmanagement bedeutet die Erhöhung der Arbeits- und Gesundheitsschutzleistung aller Mitarbeiter durch einen nachhaltigen Kulturwandel.

Wenn in der modernen Arbeitswelt Unfälle geschehen, dann sind in der Regel nicht die Art der Arbeit oder die Bedingungen, unter denen gearbeitet werden muss, die maßgebliche Ursache. Bei den modernen Maschinen hat die Sicherheitstechnik einen hohen Stand erreicht, es sind technische Schutzeinrichtungen vorhanden und die Persönliche Schutzausrüstung ist der Situation und dem Zweck der Arbeit für die Gesungheit angepasst.

Unfalluntersuchungen zeigen immer wieder, dass die Unfallursachen im Verhalten eines oder mehrerer Mitarbeiter begründet sind. Unfälle sind neben dem Leid der Mitarbeiter stets mit erheblichen Kosten und oft mit Imageverlust der Firma verbunden. Neben den humanitären Motiven bietet eine durch Verhaltensveränderung gesenkte Ausfallquote der Mitarbeiter erhebliche Einsparungspotentiale.

Die Schulungen sind auf der Grundlage aufgebaut, dass das Verhalten der Mitarbeiter maßgeblich durch die Firmenkultur bestimmt wird. Als Kultur wird hierbei die Entwicklung und Förderung von Systemen und Werten angesehen. Die Schulungen werden hierbei nicht der Firmenkultur „übergestülpt“, sondern zur gezielten Förderung der Kultur den Gegebenheiten vor Ort angepasst. Dieses geschieht in enger Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen Führungskräften und Fachkräften für Arbeitssicherheit.

Eine besondere Rolle im Wertetransport und somit bei der Schaffung einer veränderten Kultur nehmen in erster Linie die Führungskräfte auf allen Hierarchieebenen ein. Entsprechend sollte der Schulungsschwerpunkt bei den Führungskräften liegen!
Die Mitarbeiter sollten eher sensibilisiert werden und an eine geänderte, Werte orientierte Kultur herangeführt werden.

Mögliche Schulungsmodule

  • Aufbau einer effizienten Arbeitssicherheitskultur
  • Einfluss der Kultur auf benachbarte Managementbereiche
  • Gesundheitsaspekte
  • Gefahren am Arbeitsplatz
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Unfallbericht und -untersuchung
  • Management von Subunternehmern
  • Firmenspezifische Besonderheiten bezüglich der bestehenden Kultur

Zielsetzung

  • Erreichen einer langfristigen, dauerhaften Änderung des Verhaltens bzgl. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf allen Ebenen von der Geschäftsleitung zum Mitarbeiter! Sicherheitsverhalten muss verinnerlicht sein wie ein instinktiver Reflex! Das ist nur möglich durch einen Kulturwandel, d.h. einen kontinuierlichen, nachhaltigen Prozess.
  • Senkung der Unfallzahlen im Unternehmen
  • Kostenreduzierung

Teilnehmerkreis

Manager aller Führungsebenen bis zum Mitarbeiter. Eine optimale Einteilung der Teilnehmerkreise erfolgt zusammen mit dem Kunden.

Das Programm wird jeweils inhaltlich und im Umfang individuell an die Erfordernisse des auftraggebenden Unternehmens angepasst. Sie möchten mehr darüber erfahren, wie Sie Arbeitsunfälle signifikant senken können? Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme!